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erworbenen Kenntnisse auszuweisen, werden alljährlich
an allen Fachschulen Diplomprüfungen gehalten,
bei welchen in sämmtlichen für die betreffende spezielle
Fachbildung wesentlichen Lehrgegenständen geprüft wird.
Das Nähere über diese Prüfungen ist durch besondere
Statuten festgestellt.
S. 28. Bei seinem ordentlichen Abgang von dem
Polytechnikum erhält jeder Studirende auf Verlangen ein
Abgangszeugniss, in welchem die Dauer seines Aufenthalts
an der Anstalt, die von ihm wáàhrend des letzteren
besuchten Vorträge und Uebungen, sowie eine
Prädieirung seines sittlichen Verhaltens angegeben werden.
§. 29. An den einzelnen Fachschulen werden alljährlich
Preisaufgaben gestellt, für deren Lösung Preise
und Belobungen zuerkannt werden.
Die mit einem Preise gekrönten Arbeiten sind der
Schule als Eigenthum zu überlassen.
Das Nähere über die Stellung der Aufgaben und
die Zutheilung der Preise ist durch ein besonderes Statut
festgestellt.
8. 90. Jede der sechs Fachschulen wird durch
ein Kollegium vertreten, welches aus den der betreffenden
Fachschule angehórenden Hauptlehrern, sowie denjenigen
Fach- und Hilfslehrern besteht, welchen etwa
durch besondere Verfügung Sitz und Stimme in diesem
Kollegium eingeräumt worden ist.
Ist ein Lehrer nach dem Inhalt oder dem Umfang
seiner Lehraufrabe mehr als Einer Fachschule zuzutheilen,
so ist er in jedem der betreffenden Fachschulkollegien
stimmberechtigt.
8. 91. Aufgabe der Fachschulkollegien ist:
1) die Interessen des Unterrichts der einzelnen Fachschule
zu vertreten und zu diesem Behufe die geeigneten
Anträge an die Direktion oder den Lehrer-