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Preis-Statut
dar
Königlichen Technischen Hochschule
Stuttgart.
Genehmigt dureh Erlass des K. Kultministeriums vom 19. Januar 1892. JM 265.
S. 1.
An jeder Abteilung wird alljährlich eine Preisaufgabe gestellt,
welehe den Lehrfáchem der betreffenden Abteilung zu entnehmen ist.
g. 9.
Zu diesem Zwecke bestimmt das Abteilungskollegium, mit thun-
lichster Einhaltung eines Turnus, aus seiner Mitte einen Referenten,
welcher die Aufgabe vorschlägt; dieselbe wird nach Genehmigung sei-
tens des Abteilungskollegiums und Mitteilung an den Lehrerkonvent
durch die Direktion am schwarzen Brett veröffentlicht.
8. 3.
Die Preisaufgaben können in wissenschaftlichen Abhandlungen
oder in praktischen Arbeiten bestehen; sie werden so gewählt, dass ihre
Lösung eine selbständige Verwendung der erworbenen Kenntnisse und
Fertigkeiten voraussetzt.
Einer praktischen Arbeit ist eine Begleitschrift beizugeben, welche
eine eingehende Darstellung und Begründung derselben enthält.
SR 4 (262