Volltext: Promotions-Ordnung für die Erteilung der Würde eines Doktor-Ingenieurs durch die Technische Hochschule zu Stuttgart (1900)

Dromotions-Drdnung 
für die 
Erteilung der Würde eines Doftor-Ingenieurs 
burd) bie 
Sedjnijd)e Hochfehule 
zu 
Stuttgart. 
Bom 7. Auguft 1900. 
Nachdem durch Allerhöchfte Entfhließung vom 22, Januar 
1900 der Technifchen Hochfehule zu Stuttgart dag Necht beige: 
legt worden ift, die Wiirde eines Doktor-Ingenieurg (abgefürzte - 
Schreibweife, und zwar in deut{her Schrift: Dr.-Ing.) zu ver- 
lethen, wird in Ausfiihbrung hievon nachftebende Promotions: 
ordnung erlaffen. 
§ f. 
Die Promotion zum Doftor-Ingenieur iff an folgende von 
dem Bewerber zu erfüllende Bedingungen geknüpft: 
1. Die Beibringung deg Neifegéugnifies eines Deutfchen 
Gymnafiums oder Realgymnafiumg oder einer Deutfchen Yber- 
realfchule. 
Welche Reifezeugnifie noch fonft alg gleichwertig mit den 
vorbezeichneten Neifezeugniffen gugulaffen find, bleibt der Ent- 
fbliegung des Minifteriums vorbehalten. 
2. Den Ausweis über bie Erlangung ded Grades eines 
Diplom-Ingenieurg, worüber die näheren Veftimmungen vorbe- 
 
	        
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