Dromotions-Drdnung
für die
Erteilung der Würde eines Doftor-Ingenieurs
burd) bie
Sedjnijd)e Hochfehule
zu
Stuttgart.
Bom 7. Auguft 1900.
Nachdem durch Allerhöchfte Entfhließung vom 22, Januar
1900 der Technifchen Hochfehule zu Stuttgart dag Necht beige:
legt worden ift, die Wiirde eines Doktor-Ingenieurg (abgefürzte -
Schreibweife, und zwar in deut{her Schrift: Dr.-Ing.) zu verlethen,
wird in Ausfiihbrung hievon nachftebende Promotions:
ordnung erlaffen.
§ f.
Die Promotion zum Doftor-Ingenieur iff an folgende von
dem Bewerber zu erfüllende Bedingungen geknüpft:
1. Die Beibringung deg Neifegéugnifies eines Deutfchen
Gymnafiums oder Realgymnafiumg oder einer Deutfchen Yberrealfchule.
Welche Reifezeugnifie noch fonft alg gleichwertig mit den
vorbezeichneten Neifezeugniffen gugulaffen find, bleibt der Entfbliegung
des Minifteriums vorbehalten.
2. Den Ausweis über bie Erlangung ded Grades eines
Diplom-Ingenieurg, worüber die näheren Veftimmungen vorbe-