Volltext : Promotions-Ordnung für die Erteilung der Würde eines Doktor-Ingenieurs durch die Technische Hochschule zu Stuttgart (1900)

Dromotions-Drdnung

für die
Erteilung der Würde eines Doftor-Ingenieurs
burd) bie
Sedjnijd)e Hochfehule
zu

Stuttgart.

Bom 7. Auguft 1900.

Nachdem durch Allerhöchfte Entfhließung vom 22, Januar

1900 der Technifchen Hochfehule zu Stuttgart dag Necht beige:
legt worden ift, die Wiirde eines Doktor-Ingenieurg (abgefürzte -
Schreibweife, und zwar in deut{her Schrift: Dr.-Ing.) zu verlethen,
 wird in Ausfiihbrung hievon nachftebende Promotions:
ordnung erlaffen.
§ f.
Die Promotion zum Doftor-Ingenieur iff an folgende von
dem Bewerber zu erfüllende Bedingungen geknüpft:
1. Die Beibringung deg Neifegéugnifies eines Deutfchen
Gymnafiums oder Realgymnafiumg oder einer Deutfchen Yberrealfchule.

Welche Reifezeugnifie noch fonft alg gleichwertig mit den
vorbezeichneten Neifezeugniffen gugulaffen find, bleibt der Entfbliegung
 des Minifteriums vorbehalten.
2. Den Ausweis über bie Erlangung ded Grades eines
Diplom-Ingenieurg, worüber die näheren Veftimmungen vorbe- 


            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.