die Grilehung der zweiten Staotsprüfung zur Boransfebung Hat;
bei den übrigen Abteilungen der Nachweis einer dreijährigen, auf
die weitere Ausbildung innerhalb des bezüglidhen Fach3 gerichteten
wiffenjdafiligen, fünfilerijhen oder prattijdj-tedjnijdyen Sütigteit
nach 3jährigem Studium (Ziffer 3); von folchen, melde fid) für
praftijdje Fächer Habilitieren wollen, auf Verlangen der Nachweis,
daß fie entjpredhende Ausführungen felbftändig geleitet Haben;
5. eine zur Veröffentlichung durch den Druck beftimmte Abhandlung
(abilitationsfdrift) über einen Gegenftand aus dem betreffenden
Leprgebiete, wobei die Abgrenzung de8 lebteren der in Betracht
fommenden Abteilung zufteht.
Wenn der Bewerber in mehreren Lehrfächern einer Abteilung
dozieren will, fo kann eine Abhandlung aus jedem diefer Fächer
verlangt werden, Bei den technifhen Abteilungen können diefe
Arbeiten ergänzt beziehungsweije erfebt werden durch den Nach»
weis felbftändiger Leiftungen von größerer Bedeutung auf ben
in Frage ftehenden Gebieten.
Unter befonderen Umftänden fann eine früher bverfaßte und
gedruckte Arbeit oder eine größere in einer Zeitjchrift erfOienene
Abhandlung als Habilitationsidrift angenommen werden,
Eine Arbeit aber, welde bei einer der in Biffer 4 genannten
Prüfungen als Pritfungsarbeit gedient Hot, kann nicht ald Habilitattonajd)rift.
gelten.
Hals der Bewerber weitere wiffenfchaftliche Arbeiten ver
öffentlicht hat, find Diefe namhaft zu machen unb womöglich
dem Sefuche beizufügen.
Endlich ijt ein amtliches Führungsattelt vorzulegen.
Sir bie Lehrfächer des Treihandzeihnen8 (mit Cinfdlufy von
Higurenzeichnen, Randjdafiszeidnen, YAquarellieren) und des Modellierens
fönnen die Bedingungen unter 4 durch den Nachweis einc8 erfolgwiden
Studiums auf einer Kunftakademie (Swnjtjd)ule) ober einer
Zednifden $odjdufe unb bie Bedingung unter 6 durch den Nachweiz
entfprechender fünfflerijéer Leiftungen als erfüllt angefehen werden.
§ 3.
Das Reftorat Bat das eingegangene Gefuch bent Vorftande der
betreffenden Abteilung zuzuftellen, welcher dasfelbe nebit den Anlagen