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Name und Sitz.
Die Stiftung führt den Namen „C. Bach - Stiftung der
Technischen Hochschule Stuttgart“. Sie hat ihren Sitz in
Stuttgart und besitzt zufolge Entschliessung der provisorischen
Regierung vom 11. Dezember 1918 Rechtsfähigkeit.
§ 2
Zweck.
Zweck der Stiftung ist, die Ausbildung der Maschinen-
und Elektroingenieure zu fördern, sowie nach Möglichkeit
zu sichern.
Zu diesem Behuf werden folgende Bestimmungen getroffen.
1. Maßnahmen an der Technischen Hochschule
Stuttgart
a) Anregung vorgeschrittener Studierender (ordentlicher und
außerordentlicher), junger Assistenten und Dozenten der
Maschineningenieur - Abteilung einschließlich der Elektro-
technik zu selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten.
b) Gebotenenfalls Gewährung von Geldmitteln an sie zur
Ausführung von solchen Arbeiten.
c) Anerkennung wertvoller wissenschaftlicher Arbeiten der-
selben durch Erteilung von Ehrenpreisen.
d) Im Falle hervorragender Begabung und ausgeprágten
wissenschaftlichen Strebens Gewáührung von Mitteln zu
weiterer Ausbildung, die in der Regel Vertiefung in der
einen oder anderen Richtung zum Ziele haben soll, sowie
zu Studienreisen,
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