Full text: Verfassung der C. Bach-Stiftung der Technischen Hochschule Stuttgart (1918)

S IL 
Name und Sitz. 
Die Stiftung führt den Namen „C. Bach - Stiftung der 
Technischen Hochschule Stuttgart“. Sie hat ihren Sitz in 
Stuttgart und besitzt zufolge Entschliessung der provisorischen 
Regierung vom 11. Dezember 1918 Rechtsfähigkeit. 
§ 2 
Zweck. 
Zweck der Stiftung ist, die Ausbildung der Maschinen- 
und Elektroingenieure zu fördern, sowie nach Möglichkeit 
zu sichern. 
Zu diesem Behuf werden folgende Bestimmungen getroffen. 
1. Maßnahmen an der Technischen Hochschule 
Stuttgart 
a) Anregung vorgeschrittener Studierender (ordentlicher und 
außerordentlicher), junger Assistenten und Dozenten der 
Maschineningenieur - Abteilung einschließlich der Elektro- 
technik zu selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten. 
b) Gebotenenfalls Gewährung von Geldmitteln an sie zur 
Ausführung von solchen Arbeiten. 
c) Anerkennung wertvoller wissenschaftlicher Arbeiten der- 
selben durch Erteilung von Ehrenpreisen. 
d) Im Falle hervorragender Begabung und  ausgeprágten 
wissenschaftlichen Strebens Gewáührung von Mitteln zu 
weiterer Ausbildung, die in der Regel Vertiefung in der 
einen oder anderen Richtung zum Ziele haben soll, sowie 
zu Studienreisen, 
“St
	        
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