Volltext : Erweiterung der Zuständigkeiten des Senatsausschusses der Technischen Hochschule Stuttgart (1919)

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STUPTGART,den 4,Nov^r,1919.

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. Daroh Erlass vom 38,0ktober d.J.Nr.11424 hat das Ministeriun des

Kirchen-und Sohulwesens sich mit den Antragen des Senats betr.die vorláufige

 Erweiterung der Zustandigkeit des Senatsausschusses im alle

gemeinen. einverstanden erklurt. und die hieraus sich ergebenden

Aenderungen der Verfassung mit sofortiger Wirkung in widerruflicher

Weise genehmigt.

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| Die daduroh in Kraft geuretenen vorlaufigen Bestiämungen sind folgen“



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$ 18 Abs.l der Verfasaung erhalu folgende Passung:

. Der Senatsausschuss, besteht. aus dem Rektopr,de» Prorertor,den Abtei
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lungsvorstunden, einen von Senat aus der Zahl der ordentlichen Professoren

 nit absoluver Stimmenmehrheit auf dia Mager von zvei Janren

24 wihlenden seiseren 4i;glied und dem Amtaann. Den Vorsitz führt der

Rektor ind bel dessen Verhinderan; der Prorsktory

. .. An Stelle der, Abscnnitte I. ind II des § 20 treunen folgende 3e-SLin-
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Der Senatsausschiss 18. die Kollegialbehurde fur die laıfende

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Verwaltunz der Hochschule in ihrer Gesantheit fr alle An :elereuneiten,die

 nicht ausdrücklich anderen Sehürden zucewiesen sind.

‚Ihn komat zu: ‘
[. die Entscheidung:

l.über die Aufnahme von Studierenden in zweifelhaftes Fllen;

B.in Angelegenheiten, der studentischen Vereine und in Diszinltnarsachen

 nach den in den Vorschriften für die Studierenden"
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getroffenen Sestiamanzen;

3. bei Meinun-sverschiedenheiten zwischen einzelnen Lehrern verschiedener

 Abteilungen wegen Unterrichtsan ‘e1e-“enhei ten, vore

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behaltlich der Berufung an den Sena;

4. über die Vergebung von Hoohschulraumen |ausschliesslica der Jnstitutsraume|

 zu nicht akademischen Zwecken;

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| il.

5.über die Veranstaltung akademischer Felerlichkeiten und sons.i-JF

 Rat ; fat

ger Festlichkeiten sowie über Fragen der Vertretung der
            
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