Nachtrag
zu den Bestimmungen über die akademischen
Preise der Technischen Hochschule Stuttgart.
Die $$ 4 und 14 sind mit Genehmigung des Ministeriums des Kirchen-
und Schulwesens vom 25. Oktober 1919 durch folgende Bestimmungen er.
setzt worden :
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Die Preisaufgaben sämtlicher Abteilungen werden bei der alljährlich
am ersten Samstag im November anläßlich des Rektorwechsels stattfindenden
akademischen Feier (vgl. $ 14) bekannt gemacht.
Die Bearbeitungen sind spätestens am 1. Juli des übernächsten Jahres
an das Rektorat abzuliefern.
$ 14.
Die Verteilung der Preise und die Verkündung der Belobungen nebst
der Zustellung der Diplome geschieht durch den Rektor bei der auf die Ab-
lieferung folgenden akademischen Feier im November (vgl. $ 4).
Die Ablieferungszeiten für die Bearbeitungen der vor dem 1. Novem-
ber 1919 veröffentlichten Preisaufgaben sind unverändert geblieben. Die
Preisverteilung findet bei der auf die Ablieferung folgenden akademischen
Feier im November statt.
Stuttgart, 1. November 1919.
Rektor und Senat der Technischen Hochschule.
Fiechter.
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