Full text: Nachtrag zu den Bestimmungen über die akademischen Preise der Technischen Hochschule Stuttgart (1919)

Nachtrag 
zu den Bestimmungen über die akademischen 
Preise der Technischen Hochschule Stuttgart. 
Die $$ 4 und 14 sind mit Genehmigung des Ministeriums des Kirchen- 
und Schulwesens vom 25. Oktober 1919 durch folgende Bestimmungen er. 
setzt worden : 
$8 4. 
= = 
T 
= 
è= 
o 
| 
+ 
5 ka 
> = 
p. 
x 
I 
a 
eI 
$ 
IE 
dE 
| 2 
= 
L 
* 
- 
h 
p 
a 
Ll 
I 
2 
T 
vi 
SH 
Die Preisaufgaben sämtlicher Abteilungen werden bei der alljährlich 
am ersten Samstag im November anläßlich des Rektorwechsels stattfindenden 
akademischen Feier (vgl. $ 14) bekannt gemacht. 
Die Bearbeitungen sind spätestens am 1. Juli des übernächsten Jahres 
an das Rektorat abzuliefern. 
$ 14. 
Die Verteilung der Preise und die Verkündung der Belobungen nebst 
der Zustellung der Diplome geschieht durch den Rektor bei der auf die Ab- 
lieferung folgenden akademischen Feier im November (vgl. $ 4). 
Die Ablieferungszeiten für die Bearbeitungen der vor dem 1. Novem- 
ber 1919 veröffentlichten Preisaufgaben sind unverändert geblieben. Die 
Preisverteilung findet bei der auf die Ablieferung folgenden akademischen 
Feier im November statt. 
Stuttgart, 1. November 1919. 
Rektor und Senat der Technischen Hochschule. 
Fiechter. 
1/265
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.