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LITERE
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7, €ine sur Serdffentlihung beftimmie Arbeit (Habilifafions-
[d riff) über einen Gegenjtanb aue bem angemelbefen £ebr-
gebief. Unfer befondern Umffänden kann ein Buch oder eine
in einer Jeiffdhriff veröffentlichte größere Abhandlung als Ha-
bilifationsichrift angenommen werden, wenn diefe Arbeiten
nid alter als drei Jahre alt find, Diplomarbeifen und Dok-
fordifjerfationen merden keinesfalls als Habilitafionsfqhriff
angenommen. Es iff eine Erklärung darüber beizufügen, ob
die Habilifafionsidrift {hon an einer andern Stelle zur Pii-
fung vorgelegen hat.
Eine Befreiung von der Forderung unfer Nr. 7 ijf unfer
keinen Umftanden 3uläffig.
9. Ein vollffändiges Verzeichnis der vom Bewerber veröffent-
lichten Abhandlungen, womöglid) Sonderabdrücke davon.
9. Ein Leumundszeugnis.
Bei Ausländern können mit Genehmigung des Minifferiums
finngemäße Abweichungen einfrefen, wenn der Senaf dies mif Drei-
vierfelmehrheif befchließf. Bei Ausländern iff nachzuweifen, daß
im Heimatlande des Bewerbers Angehsrige des Deutfdyen Reiches
ohne erfhwerende Bedingungen als Privatdozent zugelaffen wer-
den oder Daß befondre Gründe für eine Ausnahme vorliegen.
II. Prüfung des Gefudys,
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Die Abfeilung ernennteinen Beridfer und einen Mitberid)-
fer. Der Bericht if in der Regel dem juftandigen Fadyverfrefer
zu überfragen. Weder der Berichter, noch) der Mitberichter muß
| unbedingt Der Abteilung angehören, fondern es kann aud) ein
| andrer Dogent der Hodyjchule dazu herangezogen werden. Nitigen-
falls kann aud) ein Dozen einer andern Hochfchule mit dem Bericht
befrauf werben.
Nach Empfang des Habilitafionsgefuchs beantragf der Abfei-
lungsvorffand beim Rekfor die Enffendung eines Senatsberidhfers
(8 7).
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Che Berichter bejtellf werden, kann die Abfeilung die Frage
aufwerfen, ob für den angemeldefen Unterricht an der Hodyjdyule
zur Zeif ein Bedürfnis vorliegt. Wird diefe Frage von der Ab-
feilung verneint, fo iff die Enffdeidung des Senats herbeizuführen.
Wenn der Senaf Der Serneinumg Des Beduürfniffes zuftimmt, fo iff
der Bewerber abzumweifen. ;
Bei einem fechnifchen, nafurwiffenfhafflihen oder mafhemafi-
iden (ad) ijf die Berneinung des Bedürfniffes nur dann zuläffig,
wenn fon mindeffens zmei Privatdozentfen für das Fach vor-
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