Full text: Technische Hochschule Stuttgart. Privatdozentenordnung 1924 (1924)

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LEMMA 
LITERE 
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7, €ine sur Serdffentlihung beftimmie Arbeit (Habilifafions- 
[d riff) über einen Gegenjtanb aue bem angemelbefen £ebr- 
gebief. Unfer befondern Umffänden kann ein Buch oder eine 
in einer Jeiffdhriff veröffentlichte größere Abhandlung als Ha- 
bilifationsichrift angenommen werden, wenn diefe Arbeiten 
nid alter als drei Jahre alt find, Diplomarbeifen und Dok- 
fordifjerfationen merden keinesfalls als Habilitafionsfqhriff 
angenommen. Es iff eine Erklärung darüber beizufügen, ob 
die Habilifafionsidrift {hon an einer andern Stelle zur Pii- 
fung vorgelegen hat. 
Eine Befreiung von der Forderung unfer Nr. 7 ijf unfer 
keinen Umftanden 3uläffig. 
9. Ein vollffändiges Verzeichnis der vom Bewerber veröffent- 
lichten Abhandlungen, womöglid) Sonderabdrücke davon. 
9. Ein Leumundszeugnis. 
Bei Ausländern können mit Genehmigung des Minifferiums 
finngemäße Abweichungen einfrefen, wenn der Senaf dies mif Drei- 
vierfelmehrheif befchließf. Bei Ausländern iff nachzuweifen, daß 
im Heimatlande des Bewerbers Angehsrige des Deutfdyen Reiches 
ohne erfhwerende Bedingungen als Privatdozent zugelaffen wer- 
den oder Daß befondre Gründe für eine Ausnahme vorliegen. 
II. Prüfung des Gefudys, 
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Die Abfeilung ernennteinen Beridfer und einen Mitberid)- 
fer. Der Bericht if in der Regel dem juftandigen Fadyverfrefer 
zu überfragen. Weder der Berichter, noch) der Mitberichter muß 
| unbedingt Der Abteilung angehören, fondern es kann aud) ein 
| andrer Dogent der Hodyjchule dazu herangezogen werden. Nitigen- 
falls kann aud) ein Dozen einer andern Hochfchule mit dem Bericht 
befrauf werben. 
Nach Empfang des Habilitafionsgefuchs beantragf der Abfei- 
lungsvorffand beim Rekfor die Enffendung eines Senatsberidhfers 
(8 7). 
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Che Berichter bejtellf werden, kann die Abfeilung die Frage 
aufwerfen, ob für den angemeldefen Unterricht an der Hodyjdyule 
zur Zeif ein Bedürfnis vorliegt. Wird diefe Frage von der Ab- 
feilung verneint, fo iff die Enffdeidung des Senats herbeizuführen. 
Wenn der Senaf Der Serneinumg Des Beduürfniffes zuftimmt, fo iff 
der Bewerber abzumweifen. ; 
Bei einem fechnifchen, nafurwiffenfhafflihen oder mafhemafi- 
iden (ad) ijf die Berneinung des Bedürfniffes nur dann zuläffig, 
wenn fon mindeffens zmei Privatdozentfen für das Fach vor- 
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