Volltext : Technische Hochschule Stuttgart. Privatdozentenordnung 1924 (1924)

   

A s

meme

Ea a EEE

YM hn

A rss tte ES

ae

 

Behandlung in der Abteilung zu berichten ( MM Daau
 wobnt dicfes Senafsmifglied der Abteilungs] fi&ung (S 6) ohne
Stimmrecht bei, hat aber das Recht, Fragen zu fellen.
Der Senats -beridhfer ift verpflichtet, fidy davon zu überzeugen,
Daß das Gefuch in der Abteilung ordnungsmäßig behandelt worden
iff. Der Senaf kann einen Anfrag auf Abweifunc 9 Des Bewerbers
wegen mangelhafter Behandlung an die Abfeilung zurückverweifen,
 nicht aber gegen den auf Abweilung laufenden Antrag
der Abteilung beichließen.
Jit den Beanjtandungen des Senafs 9tedynung getragen, fo gilt
Der Belchluß der Abfeilung. :

3
Hat der Senat die Abmeifung beffätigf, fo jet der Rektor den
Bewerber davon in Kennfnis, Fit die Frage nach dem Bedürfnis
verneinf morden, fo wird ihm dies mifgefeilf, Auch fonft bedeutet
die Abweijung nidyt nofwendig ein abjälliges Urfeil über die vom
Bewerber vorgelegten Abhandlungen (8 6).

 

 

 

um

in
q

89

Die Tatfache, Daß ein Bewerber bereits an einer andern Bod:
jchule habilitierf war, gilt nidyt an fidy als Grund, ibn ju den weiferen
 Ceiffungen sugulaffen.

III. $robevorírag unb Bejprechung,

S 10
Hat die Abteilung die 3ulajjung zu den weifeven Leiffungen beihloffen,
 fo wird der Bewerber vom Rekfor aufgefordert, einige
Themen aus dem angemeldefen Lehrgebief für einen Probevorfrag
vorzulegen, wenn er Jolde nid jdjon in jeinem Gefud) angegeben
baf.
“ Hiervon wabhlf die Abfeilung eins. Der Abfeilungsvorftand for-Dderf
 den Bewerber auf, über den gewählten Gegenjtand innerhalb
sei Wochen einen (nicht öffentlichen) freien Sortrag zu halfen,
(Benußung von Aufzeichnungen erlaubt), Der Abfeilungsvorftand
fest Zeit und Ort Des Sorfrags feff unb benadyvidyfigt Den Rektor,
Diefer [adf alle Mitglieder des Lehrkorpers der Hodyfdyule zu dem
Bortrag ein.
Der Probevorfrag wird aud) Bewerbern von anerkannfer wijjenjdhaftlidyer
 Bedeufung nidt evlajjen.

S11
Fit der Probevortrag genügend befunden worden, fo alten die

Berichter zu einer vom bfeilungsvorffand fejtzufeßenden Zeif
mif Dem Bewerber vor dev Abfeilung und dem 9Berid)fer Des

4

 

 
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.