| Beisatz zu § 13.
a | *
Zieht der Bewerber sein Gesuch zurück,wenn schon
ein Bericht über seine Habilitationsschrift vor-
.liegt,so gilt sein Gesuch als abgewiesen,
5 Liegt noch kein Bericht vor,so gilt ein zu-
rückgezcgenes Gesuch nicht als abgewiesen, Aber
darf der Bewerber sein Gesuch erst nach