Volltext : Technische Hochschule Stuttgart. Privatdozentenordnung (1924)

7, Eine zur Seröffenflidung beftimmfe Arbeit (Habilifafionsfdriff)
 über einen Gegenftand aus dem angemeldeten Lebrgebiet.
 Unter befondern Umftänden kann ein Bud) oder eine
in einer 3eitfdyrijt verdffentlidyte grôfere Abbandlung als Habilifafions{dyriff
 angenommen werden, wenn Ddiefe Arbeiten
nichf älfer als Drei Jahre alf find. Diplomarbeiten und Dokfordifferfationen
 merden keinesfalls als Habilitationsidriff
angenommen, Es iff eine Erklärung darüber beizufügen, ob
die Habilitationsidyrift [chon an einer andern Stelle zur Prüfung
 vorgelegen haf.
Cine Befreiung von der Forderung unter Nr. 7 iff unter
keinen Umftänden 3uläffig.
8. Ein volljtändiges Sergeidnis der nom Bewerber veröffentlichten
 Abhandlungen, womsglid)y Sondevabdriike davon.
9, Ein Leumundszeugnis,
Dei Ausländern können mit Genehmigung des Minifteriums
finngemäße Abweichungen eintreten, wenn der Senat dies mit Dreivierfelmehrheif
 befchließtf, Bei Ausländern ijf nadygumeilen, bafi
im Heimatlande des Bewerbers Angehörige des Deutfchen Reiches
ohne erfhwerende Bedingungen als Privatdozent zugelaffen werben
 oder Daß befondre Gründe für eine Ausnahme vorlieaen.

II. Briifung des Gefuchs,
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Die Abfeilung ernennteinen Berichfer und einen Mitberidfer.
 Der Bericht if in der Regel dem zuffändigen Fachverfrefer
qu überfragen. Weder der Berichter, nod) der Mitberichter muß
unbedingt der Abfeilung angehören, fondern es kann auch ein
andrer Dogent der Hochfchule dazu herangezogen werden, Nötigenfalls
 kann aud) ein Dogent einer andern Hochidyule mit Dem Beridyf
befraut werden.
Nach Empfang des Habilitationsgefudys beanfragf der Abfei-EY
 ocffand beim Rektor die Enffendung eines Senafsberidyfere

s à
Che Beridhfer beftellt werden, kann die Abteilung die Frage
aufiverfen, ob für den angemeldefen Unterricht an der Hodyidyule
zur Zeif ein Bedürfnis vorliegt. Wird diefe Frage von der Abfeilung
 verneinf, fo ift die Enffheidung des Senats herbeizuführen.
Wenn der Senat der Berneinung des Bedürfniffes zuffimmft, jo iff
der Bewerber abzuweifen. .
Bei einem fedynifdyen, naturwifjenidaftliden oder mathematijdjen
 Fach ift die Berneinung des Bedürfniffes nur dann zuläffig,
menn [don minbejfene ymei Privatdozenten für das Fady vor:
            
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