Full text: Technische Hochschule Stuttgart. Privatdozentenordnung (1924)

7, Eine zur Seröffenflidung beftimmfe Arbeit (Habilifafions- 
fdriff) über einen Gegenftand aus dem angemeldeten Lebr- 
gebiet. Unter befondern Umftänden kann ein Bud) oder eine 
in einer 3eitfdyrijt verdffentlidyte grôfere Abbandlung als Ha- 
bilifafions{dyriff angenommen werden, wenn Ddiefe Arbeiten 
nichf älfer als Drei Jahre alf find. Diplomarbeiten und Dok- 
fordifferfationen merden keinesfalls als Habilitationsidriff 
angenommen, Es iff eine Erklärung darüber beizufügen, ob 
die Habilitationsidyrift [chon an einer andern Stelle zur Prü- 
fung vorgelegen haf. 
Cine Befreiung von der Forderung unter Nr. 7 iff unter 
keinen Umftänden 3uläffig. 
8. Ein volljtändiges Sergeidnis der nom Bewerber veröffent- 
lichten Abhandlungen, womsglid)y Sondevabdriike davon. 
9, Ein Leumundszeugnis, 
Dei Ausländern können mit Genehmigung des Minifteriums 
finngemäße Abweichungen eintreten, wenn der Senat dies mit Drei- 
vierfelmehrheif befchließtf, Bei Ausländern ijf nadygumeilen, bafi 
im Heimatlande des Bewerbers Angehörige des Deutfchen Reiches 
ohne erfhwerende Bedingungen als Privatdozent zugelaffen wer- 
ben oder Daß befondre Gründe für eine Ausnahme vorlieaen. 
II. Briifung des Gefuchs, 
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Die Abfeilung ernennteinen Berichfer und einen Mitberid- 
fer. Der Bericht if in der Regel dem zuffändigen Fachverfrefer 
qu überfragen. Weder der Berichter, nod) der Mitberichter muß 
unbedingt der Abfeilung angehören, fondern es kann auch ein 
andrer Dogent der Hochfchule dazu herangezogen werden, Nötigen- 
falls kann aud) ein Dogent einer andern Hochidyule mit Dem Beridyf 
befraut werden. 
Nach Empfang des Habilitationsgefudys beanfragf der Abfei- 
EY ocffand beim Rektor die Enffendung eines Senafsberidyfere 
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Che Beridhfer beftellt werden, kann die Abteilung die Frage 
aufiverfen, ob für den angemeldefen Unterricht an der Hodyidyule 
zur Zeif ein Bedürfnis vorliegt. Wird diefe Frage von der Ab- 
feilung verneinf, fo ift die Enffheidung des Senats herbeizuführen. 
Wenn der Senat der Berneinung des Bedürfniffes zuffimmft, jo iff 
der Bewerber abzuweifen. . 
Bei einem fedynifdyen, naturwifjenidaftliden oder mathemati- 
jdjen Fach ift die Berneinung des Bedürfniffes nur dann zuläffig, 
menn [don minbejfene ymei Privatdozenten für das Fady vor:
	        
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