Full text: Technische Hochschule Stuttgart. Privatdozentenordnung (1924)

handen find und befonders dann, wenn aus diefem Grunde die 
Hochfchule dem Bewerber nicht mehr ausreichende Arbeifsmög- 
lichkeit in Laboratorien uf. gewähren könnte, 
Bewerber, die Ion anderweitig fünf Jahre habilitierf waren, 
werden in der Regel nur dann zugelafjen, wenn ein dringendes 
Bedürfnis der Hochfchule vorliegt, zumal wenn fie fid) bereife in 
porgerückfem Lebensalter befinden. An diejem Grundfaß, wird 
felbjt bei Berfönlidhkeiten von anerkannter wifjenfHafflidher Be- 
deufung feffgehalfen. 
85 
Berichter und Mitberichter ffellen zunächft fejt, ob Der Bewerber 
die in 82 geforderfen Nadyweife ordnungsmdgig und vollftandig 
beigebracht hat. Der Beridyfer muf fein Urfeil über die Habilifa- 
tionsfchriff und die Seröffentlidungen des Bewerbers eingehend 
idyrifffid) begrünben. 
Der Mitberidhter hat einen befondern jdyriftliden Bericht zu 
liefern, darf fid) aber davin auf lingere Ausfithrungen des Be- 
richters beziehen, um fie nicht wiederholen zu müffen. Sein Urteil 
mf der Mifberichter jedoch felbftfändig formulieren, 
enn dem Abfeilungsvorffand die Berichte nicht ausreichend 
erfheinen, weiff er fie zur Ergänzung an die Berichter zurück, 
s 6 
Der Abfeilungsvorftand fett die beiden Berichte mit allen Unter- 
lagen und mit der Privatdogenfenordnung bei der Abfeilung und 
dem Berichter des Senats (87) in Umlauf. Nachdem er fie zurüc- 
erhalfen haf, läßt er in der nächften Abfeilungsfißung über das 
Gejud) entidjeiden. 3u biejer Sibung ijf ber Berichter des Senats 
rechtzeifig einzuladen, 
‘Der Abteilunasvorftand ftellf feff, mer dafür jfimmf, baf der 
Bewerber zu den weiteren Leiffungen zugelafien wird, und wer 
für Abweifung des Bemwerbers jtimmft. Berichter und Mitberichter 
ftimmen mif, aud) menn fie der Abteilung nicht angehören. 
Für die Zulaffung if eine Zmweidriffelmehrheif fowohl der Ab- 
feilungsmitglieder, mie der Anwefenden nofwendig. Die Abteilung 
wird die 3ulaffung nue dann befdlieken, wenn der Bewerber den 
Anforderungen an die wiffenfchaftlichen Leiffungen auf eine her- 
vorragende Weife genügt, 
Abweifung kann beim Senaf nur dann beanfragt werden, wenn 
minecitene drei Sierfel der Abfeilungsmitglieder mifgeffimmf 
aben. 
8:7 
Der Senat beauftragt ein der Abteilung nicht angehörendes 
Senafsmitalied, ibm über die Prüfung des Gefuchs und über feine
	        
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