handen find und befonders dann, wenn aus diefem Grunde die
Hochfchule dem Bewerber nicht mehr ausreichende Arbeifsmög-
lichkeit in Laboratorien uf. gewähren könnte,
Bewerber, die Ion anderweitig fünf Jahre habilitierf waren,
werden in der Regel nur dann zugelafjen, wenn ein dringendes
Bedürfnis der Hochfchule vorliegt, zumal wenn fie fid) bereife in
porgerückfem Lebensalter befinden. An diejem Grundfaß, wird
felbjt bei Berfönlidhkeiten von anerkannter wifjenfHafflidher Be-
deufung feffgehalfen.
85
Berichter und Mitberichter ffellen zunächft fejt, ob Der Bewerber
die in 82 geforderfen Nadyweife ordnungsmdgig und vollftandig
beigebracht hat. Der Beridyfer muf fein Urfeil über die Habilifa-
tionsfchriff und die Seröffentlidungen des Bewerbers eingehend
idyrifffid) begrünben.
Der Mitberidhter hat einen befondern jdyriftliden Bericht zu
liefern, darf fid) aber davin auf lingere Ausfithrungen des Be-
richters beziehen, um fie nicht wiederholen zu müffen. Sein Urteil
mf der Mifberichter jedoch felbftfändig formulieren,
enn dem Abfeilungsvorffand die Berichte nicht ausreichend
erfheinen, weiff er fie zur Ergänzung an die Berichter zurück,
s 6
Der Abfeilungsvorftand fett die beiden Berichte mit allen Unter-
lagen und mit der Privatdogenfenordnung bei der Abfeilung und
dem Berichter des Senats (87) in Umlauf. Nachdem er fie zurüc-
erhalfen haf, läßt er in der nächften Abfeilungsfißung über das
Gejud) entidjeiden. 3u biejer Sibung ijf ber Berichter des Senats
rechtzeifig einzuladen,
‘Der Abteilunasvorftand ftellf feff, mer dafür jfimmf, baf der
Bewerber zu den weiteren Leiffungen zugelafien wird, und wer
für Abweifung des Bemwerbers jtimmft. Berichter und Mitberichter
ftimmen mif, aud) menn fie der Abteilung nicht angehören.
Für die Zulaffung if eine Zmweidriffelmehrheif fowohl der Ab-
feilungsmitglieder, mie der Anwefenden nofwendig. Die Abteilung
wird die 3ulaffung nue dann befdlieken, wenn der Bewerber den
Anforderungen an die wiffenfchaftlichen Leiffungen auf eine her-
vorragende Weife genügt,
Abweifung kann beim Senaf nur dann beanfragt werden, wenn
minecitene drei Sierfel der Abfeilungsmitglieder mifgeffimmf
aben.
8:7
Der Senat beauftragt ein der Abteilung nicht angehörendes
Senafsmitalied, ibm über die Prüfung des Gefuchs und über feine