Behandlung in der Abteilung ju beridyfen (Senatsberidyfer). Da-
ju mobnf biefes Senafemifglieb Der 9Ibfeilungefi&ung (8 6) obne
Stimmrecht bei, hat aber das Recht, Fragen zu ftellen.
Der Senatfsberidyfer ift verpflidtet, fid) davon zu überzeugen,
daß das Gefuch in der Abteilung ordnungsmäßig behandelt worden
iff. Der Senaf kann einen Antrag auf Abweijung des Bewerbers
wegen mangelhafter Behandlung an die Abteilung zurückver-
wetfen, nicht aber gegen den auf Abweifung laufenden Antrag
der Abteilung bejdyliefzen.
Ijt den Beanftandungen des Senats Rednung gefragen, fo gilt
der Befchluß der Abteilung,
S8
Hat der Senat die Ab meifung beffätigt, fo feßt der Rektor den
Bewerber davon in ennfnis. Jjt bie Frage nad) dem Bedürfnis
perneinf worden, fo wird ihm Dies mifgefeilf, Auch fonft bedeutet
die Abweifung nicht nofmendig ein abfälliges Urteil über die vom
Bewerber vorgelegten Abhandlungen (8 6).
Die Taffache, daß ein Bewerber bereits an einer andern Hoch-
jhule babilitierf mar, gilt nidf an fid als Grund, ihn ju den wei-
feren Leiffungen juzulaffen.
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IIL. Probevorfrag und Bejpredyung.
§10
Hat die Abfeilung die 3ulajfung gu ben weiteren Leiffungen be-
jdloffen, fo wird der Bewerber vom Rektor aufgefordert, einige
Themen aus dem angemeldeten Lehrgebiet für einen Probevortrag
vorgulegen, menn er Joldje nidjf jdyon in feinem Gefud) angegeben
bat.
Hiervon mählt die Abteilung eins, Der A bfeilungsvorffand for-
derf ben Bewerber auf, über den gewählten Gegenftand innerbalb
zwei Wochen einen (nicht öffentlichen) Freien Borfrag zu halten,
(Benußung von Aufzeichnungen erlaubt). Der Abteilungsvorftand
[e&t Zeit und Ort des Sortrags feft unb benachrichtigt den Rektor,
Diefer ladf alle Mitglieder des Lehrkörpers der Hodyfdyule yu bem
Lorirag ein.
Der Probevorfrag wird auch Bewerbern von anerkannter mif-
fenjdhaftlicher Bedeutung nidyt erlafjen.
s 11
Jit der Probevorfrag genügend befunden worden, jo halten die
Berichter zu einer vom Abfeilungsvorffand feftzufeßenden Zeit
mif dem Bewerber vor der Abfeilung und dem Berichter des