Satzung
der Stipendienstiftung der Jubiläumsstiftung 1929
an der Technischen Hochschule Stuttgart
S 1.
Namen und Sitz der Stiftung.
(1) Die Stiftung führt” den Namen ,Stipendienstiftung der
Jubiläumsstiftung 1929“.
(2) Sie hat ihren Sitz in Stuttgart.
(3) Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts.
S 2.
Zweck der Stiftung.
Der Zweck der Stiftung ist, Hochschulangehörige im weitesten
Sinne (Studierende, Mitglieder des Lehrkörpers, Assistenten, Hoch-
schulbeamte und -angestellte)
a) zur Behebung wirtschaftlicher Not,
b) zur Erfüllung wissenschaftlicher Aufgaben
in solchen Fällen zu unterstützen, in denen staatliche und pri-
vate Mittel unzureichend oder nicht vorhanden sind.
S 3.
Vermögen der Stiftung.
(1) Das Vermögen der Stiftung beträgt 150000 RM.
(2) Zu 'den Stipendien sind nur die Zinsen zu verwenden;
nicht verwendete Zinsen werden auf das folgende Jahr über-
tragen.
S 4.
Vorstand der Stiftung.
Vorstand im Sinne des?Bürgerlichen Gesetzbuches ist der
Rektor der Technischen Hochschule Stuttgart.
SH. 4l24z
1
fto: 1930