Volltext: Ausführungsbestimmungen zur Promotionordnung, betreffend die Bewerbung um den Dr. der technischen Wissenschaften an der Abteilung für allgemeine Wissenschaften (1935)

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für die Physik: 
für die Mathematik: 
für d'e Wirtschaftswissen- 
schaften: 
für Literatur, Aesthetik, 
Sprachen und Geschichte: 
Beispielsweise : 
Beispielsweise : 
Aufbau der Materie. 
Zahlen und Funktionen. 
Volkswirtschaftslehre 
(einschlieBlich Geld- und 
Sozialpolitik). 
(Neuere deutsche Literatur. 
Quantenphysik. 
Geometrie und Analysis 
in ihren Wechselbeziehungen 
Ältere deutsche Literatur. 
ietilgeschichte und Aesthe- 
tik. 
Französische Literatur--und 
Sprachgeschichte. 
Physik der Strahlung 
Finanzwissenschaft (ein- 
schließlich Finanzpolitik 
und Steuerrecht). 
Chemische Physik. 
Relativitätstheorie. 
Geometrie. 
Staats und Verwaltungskunde 
(einschl. Verfassungs-, 
Rechts- und Wirtschaftsge- 
schichte). 
Technische Anwendungen 
Neuere Grundlegung der 
Arithmetik und Analvsis. 
nat entsene Literatur-und 
Sprachgeschichte 
der Physik 
Neuere Grundlegung der 
3eometrie. 
WS WR. 
Grundzüge des bürgerlichen 
Rechts, des Arbeitsrechts 
und des Patentwesens. 
Privatwirtschaftslehre 
'einschließlich Bilanzkunde. 
Geschichte. 
Ein Hauptgebiet der Mecha- 
nik. 
Kunstgeschichte. 
Philosophie. 
Bin Hauptgebiet der mathe- 
matischen Methoden der 
Physik. 
Wirtschaftsgeographie und 
deutsche Landeskunde, ein- 
iSchlieBlioch geographische 
Wirtschaftsgeschichte. 
Poychotechnik, Psychologie 
und verwandte Gebiete der 
Philosophie. 
Steht die Abhandlung in enger Beziehung zu einem Gebiet der Technik, so kann mit Zustimmung des dann 
aus der betreffenden Abteilung zugezogenen Berichters oder Mitberichters ein Teilgebiet der mündlichen Prü- 
fung diesem Gebiete der Technik entnommen werden. 
Bei der Einreichung sind die Teilfächer der mündlichen Prüfung von dem Kandidaten nach Rücksprache 
mit den Fachvertretern anzugeben.
	        
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