Zur praktischen Tätigkeit und zur Staatsprüfung in den be-
zeichneten drei Fachrichtungen werden Diplomingenieure zugelas-
sen, die die Diplomprüfung als Architekt, Bauingenieur, Maschinen-
ingenieur oder als Elektroingenieur an der Technischen Hochschule
in Stuttgart abgelegt haben und die deutsche Reichsangehörigkeit
besitzen.
Zeugnisse über die besuchten Vorlesungen, über die Führung
an der Hochschule usw. werden den Studierenden nach den ein-
schlägigen Bestimmungen auf Ansuchen ausgestellt, insbesondere
bei dem Abgang von der Hochschule.
Doktor-Promotion.
Der Technischen Hochschule ist das Recht verliehen, auf
Grund einer besonderen Prüfung die Würde eines Doktor-
Ingenieurs und eines Doktors der technischen
Wissenschaften zu verleihen.
Die Bedingungen für die Erlangung dieser Würden enthält die
Promotionsordnung, welche vom Hausverwalter zu beziehen ist.
Akademische Preise.
Sämtliche Abteilungen stellen jährlich Preisaufgaben. Ausser
den Preisen werden öffentliche Belobungen erteilt, worüber das
Nähere in den Bestimmungen über die akademischen Preise enthal-
ten ist.
Die Studentenschaft
der Technischen Hochschule Stuttgart.
SeestraBe 6 — Tel.: 22710.
Verhältnis der Studentenschaft zu Staat und Hochschule.
Auf Grund der Verordnung des Württembergischen Kultmini-
steriums vom 1. Mai 1933 (Reg. Bl. S. 124) ist die Studentenschaft
der Technischen Hochschule Stuttgart der staatlich anerkannte
Selbstverwaltungskörper der Studenten dieser Hochschule.
Die Studentenschaft ist verfassungsmässiges Glied der Hoch-
schule. Sie untersteht den Aufsichtsrechten des Staates gegenüber
der Hochschule. Rektor und Senat überwachen das satzungs-
gemässe Verhalten der Studentenschaft und ihrer Organe.
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