Full text: Studienjahr 1934/35. Mitteilungen über die Aufnahmebestimmungen und Einrichtungen der Technischen Hochschule Stuttgart (1935)

Zur praktischen Tätigkeit und zur Staatsprüfung in den be- 
zeichneten drei Fachrichtungen werden Diplomingenieure zugelas- 
sen, die die Diplomprüfung als Architekt, Bauingenieur, Maschinen- 
ingenieur oder als Elektroingenieur an der Technischen Hochschule 
in Stuttgart abgelegt haben und die deutsche Reichsangehörigkeit 
besitzen. 
Zeugnisse über die besuchten Vorlesungen, über die Führung 
an der Hochschule usw. werden den Studierenden nach den ein- 
schlägigen Bestimmungen auf Ansuchen ausgestellt, insbesondere 
bei dem Abgang von der Hochschule. 
Doktor-Promotion. 
Der Technischen Hochschule ist das Recht verliehen, auf 
Grund einer besonderen Prüfung die Würde eines Doktor- 
Ingenieurs und eines Doktors der technischen 
Wissenschaften zu verleihen. 
Die Bedingungen für die Erlangung dieser Würden enthält die 
Promotionsordnung, welche vom Hausverwalter zu beziehen ist. 
Akademische Preise. 
Sämtliche Abteilungen stellen jährlich Preisaufgaben. Ausser 
den Preisen werden öffentliche Belobungen erteilt, worüber das 
Nähere in den Bestimmungen über die akademischen Preise enthal- 
ten ist. 
Die Studentenschaft 
der Technischen Hochschule Stuttgart. 
SeestraBe 6 — Tel.: 22710. 
Verhältnis der Studentenschaft zu Staat und Hochschule. 
Auf Grund der Verordnung des Württembergischen Kultmini- 
steriums vom 1. Mai 1933 (Reg. Bl. S. 124) ist die Studentenschaft 
der Technischen Hochschule Stuttgart der staatlich anerkannte 
Selbstverwaltungskörper der Studenten dieser Hochschule. 
Die Studentenschaft ist verfassungsmässiges Glied der Hoch- 
schule. Sie untersteht den Aufsichtsrechten des Staates gegenüber 
der Hochschule. Rektor und Senat überwachen das satzungs- 
gemässe Verhalten der Studentenschaft und ihrer Organe. 
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