Volltext: Studienjahr 1934/35. Mitteilungen über die Aufnahmebestimmungen und Einrichtungen der Technischen Hochschule Stuttgart (1935)

Ausführungsbestimmungen über die Praktikanten-Ausbildung
 für das Studium des Bauingenieurwesens

Auszug aus dem Merkblatt

|. Mindestzeit der Praktikantentätigkeit 6 Monate, hievon 3 Monate
ohne Unterbrechung. Es wird empfohlen, die ganze Zeit tunlichst
 im Sommerhalbjahr vor Beginn des Studiums abzuleisten.

2. Als Praktikantentätigkeit zählt nur die praktische Tätigkeit auf
Baustelle und in Werkstatt; Büro- und Bauaufsicht gelten nicht.

3. Ableistung nach freier Wahl auf folgenden Gebieten:

a) Hoch- und Tiefbau (einschl. Straßen- und städt. Tiefbau,
Wasser- und Eisenbahnbau),

b) Beton- und Eisenbetonbau,

c) Stahlbau und maschinelle Betriebe.
6 Wochen der Praktikantenzeit sind in Stahlbau oder Maschinenwerkstatt
 abzuleisten; für diese Zeit auch maschineller
 Baubetrieb oder Montage- und Reparaturarbeiten bei
einer der Gruppen a), b) und c) zulässig.

4. Vermittlung der Tätigkeit durch die zuständigen Arbeitgeberverbände*).


5. Arbeitsbescheinigungen mit Tätigkeitsberichten über die verschiedenen
 Arbeitsgebiete sind der Hochschule vorzulegen.
6. Alle näheren Angaben sind aus dem auf dem Sekretariat der
Hochschule erhältlichen Merkblatt ersichtlich.

7. Anfragen und Beratungen in Praktikantenfragen durch die Praktikantenstelle
 der Abteilung für Bauingenieurwesen der Technischen
 Hochschule.

*) Meldestelle für Praktikanten in Württemberg:
1. Reichsverband industrieller Bauunternehmungen,
2. Reichsverband des deutschen Tiefbaugewerbes, Bez.-Verein X, Württemberg, Baden
und Hohenzollern, beide Stuttgart-N, Lange Straße 12A.

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