Volltext : Studienjahr 1934/35. Mitteilungen über die Aufnahmebestimmungen und Einrichtungen der Technischen Hochschule Stuttgart (1935)

Die in die Hochschule Eintretenden werden nach dem Grade
ihrer Vorbildung als ordentliche oder außerordentliche
 Studierende aufgenommen.
Zu einzelnen Vorlesungen werden auch Gasthörer zugelassen.
Eine Aufnahmeprüfung findet nicht statt.
Die persónlichen Anmeldungen zur Aufnahme in die
Hochschule werden entgegengenommen:
für das Sommerhalbjahr vom 16. April an,
für das Winterhalbjahr vom 15. Oktober an.
Einschreibungen finden für das Sommerhalbjahr nach
dem 19. Mai, für das Winterhalbjahr nach dem 15. November nicht
mehr statt, wenn nicht triftige Gründe geltend gemacht werden
kónnen.
Die Vorlesungen beginnen:
im Sommerhalbjahr am 7. Mai,
im Winterhalbjahr am 1. November.
Ferien finden statt:
zuPfingsten . . . . . . . . vom 19. Mai bis 27. Mai
am Schlusse des Sommerhalbjahrs vom 1. Aug. bis 14. Okt.
zu Weihnachten . . . . . . vom 15. Dez. bis 6. Januar
und am Schlusse des Studienjahrs . vom 16. März bis zum
Beginn des neuen Studienjahrs
Vorlesungs- und übungsfrei bleiben die bürgerlichen Feiertage
sowie der 18. Januar als Gedenktag der Gründung des Deutschen
Reichs und der 1. Mai als nationaler Feiertag des deutschen Volkes.
Bürgerliche Feiertage sind: Neujahrsfest, Karfreitag, Ostermontag,
 Himmelfahrtsfest, Pfingstmontag, der Bußtag am Mittwoch
 vor dem letzten Trinitatissonntag (21. Nov.) und der erste
und zweite Weihnachtstag.
Die Technische Hochschule gliedert sich in 5 Abteilungen für
Allgemeine Wissenschaften;
Architektur;
Bauingenieurwesen;
Chemie;
MaschineningenieurwesenundElektrotechnik.


uf »

Aufnahmebestimmungen.
a) Für Studierende.
Sämtliche Studierenden, auch die an der hiesigen Hochschule
bereits eingeschriebenen, haben sich ‚zu Beginn jeden Semesters
persönlich auf dem Sekretariat zur Aufnahme bezw. Wiederaufnahme
 anzumelden, und zwar regelmäßig am Anfang des Halbjahres
 innerhalb der für die Einschreibungen vorgeschriebenen Zeit.
            
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