Full text: Studienjahr 1934/35. Mitteilungen über die Aufnahmebestimmungen und Einrichtungen der Technischen Hochschule Stuttgart (1935)

Die in die Hochschule Eintretenden werden nach dem Grade 
ihrer Vorbildung als ordentliche oder außerordent- 
liche Studierende aufgenommen. 
Zu einzelnen Vorlesungen werden auch Gasthörer zugelassen. 
Eine Aufnahmeprüfung findet nicht statt. 
Die persónlichen Anmeldungen zur Aufnahme in die 
Hochschule werden entgegengenommen: 
für das Sommerhalbjahr vom 16. April an, 
für das Winterhalbjahr vom 15. Oktober an. 
Einschreibungen finden für das Sommerhalbjahr nach 
dem 19. Mai, für das Winterhalbjahr nach dem 15. November nicht 
mehr statt, wenn nicht triftige Gründe geltend gemacht werden 
kónnen. 
Die Vorlesungen beginnen: 
im Sommerhalbjahr am 7. Mai, 
im Winterhalbjahr am 1. November. 
Ferien finden statt: 
zuPfingsten . . . . . . . . vom 19. Mai bis 27. Mai 
am Schlusse des Sommerhalbjahrs vom 1. Aug. bis 14. Okt. 
zu Weihnachten . . . . . . vom 15. Dez. bis 6. Januar 
und am Schlusse des Studienjahrs . vom 16. März bis zum 
Beginn des neuen Studienjahrs 
Vorlesungs- und übungsfrei bleiben die bürgerlichen Feiertage 
sowie der 18. Januar als Gedenktag der Gründung des Deutschen 
Reichs und der 1. Mai als nationaler Feiertag des deutschen Volkes. 
Bürgerliche Feiertage sind: Neujahrsfest, Karfreitag, Oster- 
montag, Himmelfahrtsfest, Pfingstmontag, der Bußtag am Mitt- 
woch vor dem letzten Trinitatissonntag (21. Nov.) und der erste 
und zweite Weihnachtstag. 
Die Technische Hochschule gliedert sich in 5 Abteilungen für 
Allgemeine Wissenschaften; 
Architektur; 
Bauingenieurwesen; 
Chemie; 
MaschineningenieurwesenundElektro- 
technik. 
uf » 
Aufnahmebestimmungen. 
a) Für Studierende. 
Sämtliche Studierenden, auch die an der hiesigen Hochschule 
bereits eingeschriebenen, haben sich ‚zu Beginn jeden Semesters 
persönlich auf dem Sekretariat zur Aufnahme bezw. Wiederauf- 
nahme anzumelden, und zwar regelmäßig am Anfang des Halb- 
jahres innerhalb der für die Einschreibungen vorgeschriebenen Zeit.
	        
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