Verfassung
der Technischen Hochschule Stuttgart
ut
I, Aufgabe, Stellung und Gliederung der Technischen Hochschule.
$ 1.
Die Technische Hochschule hat die Aufgabe, die Studiererden zu
‘urteilsfähigen Menschen zu erziehen, sie wissenschaftlich und
künstlerisch auszubilden sowie fissenschaft und lüinste durch For=
schung und schôpferische Tätickeit zu fördern.
$ 8.
Die Technische Hochschule ist dem Yürtt. Kultministerium unnittel=
bar unterstellt und verwaltet sich selbst.
$ 5.
Die Technische Hochschule gliedert sich in drei Fakultäten, nämlich,
I, Fakultät für Natur- und Geisteswissenschaften
II. Fakultät für Bauwesen
III. Fakultät für Maschinenwesen.
$ 4.
icu folgenGernaBen in Abteilungen:
l. Abteilung für Mathematik und Physik
2. Abteilung für Chemie, Geologie und Biologie
5. Abteilung Ceisteswissenschaften und Bildungsfücher
Fakultät II in
1. Abteilung Architektur
22. Abteilung für Bauingenieur- umd Vermessungswesen
Fakultät III in
l. Abteilung fü" Xaschinenbau
2. Abteilung Dlektrotechnik.