ds Anitwurf
2541452
TECHNISCHE HOCHSCHULE STUTTGART?
Eabilitationsordnung
I. Abschnitt
Habilitation
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Lehrberechtigung
Das Recht, an der Technischen Hochschule Stuttgart als Privat-
dozent zu lehren, kann nur durch Habilitation an einer ihrer
Fakultäten in deren Lehrgebiet erworben werden.
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Voraussetzung
für die Erteilung der Lehr-
berechtigung
Die Lehrberechtigung kann nur an Bewerber erteilt werden, die
nach ihrer Persönlichkeit, ihrer wissenschaftlichen Leistung und
ihrer Lehrbefähigung geeignet erscheinen, an eine Hochschule be-
rufen zu werden.
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Habilitationsverfahren
Die Entscheidung über die Erteilung der Lehrberechtigung erfolgt
auf Grund eines Habilitationsverfahrens. Dieses umfaSt:
Prüfung der Bedürfnisfrage
Entscheidung über die Habilitationsschrift
Probevortrag und wissenschaftliche Aussprache.
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