Full text: Technische Hochschule Stuttgart. Habilitationsordnung (1952)

ds Anitwurf 
2541452 
TECHNISCHE HOCHSCHULE STUTTGART? 
Eabilitationsordnung 
I. Abschnitt 
Habilitation 
$1 
Lehrberechtigung 
Das Recht, an der Technischen Hochschule Stuttgart als Privat- 
dozent zu lehren, kann nur durch Habilitation an einer ihrer 
Fakultäten in deren Lehrgebiet erworben werden. 
$2 
Voraussetzung 
für die Erteilung der Lehr- 
berechtigung 
Die Lehrberechtigung kann nur an Bewerber erteilt werden, die 
nach ihrer Persönlichkeit, ihrer wissenschaftlichen Leistung und 
ihrer Lehrbefähigung geeignet erscheinen, an eine Hochschule be- 
rufen zu werden. 
3 3 
M 
Habilitationsverfahren 
Die Entscheidung über die Erteilung der Lehrberechtigung erfolgt 
auf Grund eines Habilitationsverfahrens. Dieses umfaSt: 
Prüfung der Bedürfnisfrage 
Entscheidung über die Habilitationsschrift 
Probevortrag und wissenschaftliche Aussprache. 
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