Full text: Technische Hochschule Stuttgart. Habilitationsordnung (1952)

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Inwieweit ein Drehabil. von einzelnen der vorstehenden Be- 
stimmungen befreit werden kann, bestimmt auf Antrag der zu- 
ständigen Fakultät der Große Senat, 
t, Dozenten im Sinne der Reichshabilitationsoränung von 1939 
gelten ohne weiteres als Privatdozenten im Sinne dieser 
Habilitationsordnung und unterliegen in allem, insbesondere 
auch bezüglich ihrer Ernennung zum außerplanmäßigen Pro- 
fessor den Vorschriften der vorstehenden Habilitationsordnung. 
. Bis zum endgültigen Abschluß der Entnazifizierung ist 
den nach $ 4 einzureichenden Unterlagen der Spruchkammer- 
bescheid beizufügen. 
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