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Inwieweit ein Drehabil. von einzelnen der vorstehenden Be-
stimmungen befreit werden kann, bestimmt auf Antrag der zu-
ständigen Fakultät der Große Senat,
t, Dozenten im Sinne der Reichshabilitationsoränung von 1939
gelten ohne weiteres als Privatdozenten im Sinne dieser
Habilitationsordnung und unterliegen in allem, insbesondere
auch bezüglich ihrer Ernennung zum außerplanmäßigen Pro-
fessor den Vorschriften der vorstehenden Habilitationsordnung.
. Bis zum endgültigen Abschluß der Entnazifizierung ist
den nach $ 4 einzureichenden Unterlagen der Spruchkammer-
bescheid beizufügen.
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