Full text: Verfassung der Technischen Hochschule Stuttgart (1953)

  
  
  
  
"IL = on 
Die Technische Hochschule erteilt auf Grund besonderer Bestimmungen 
die ürde eines Doktor-Ingenieurs oder eines Doktors der Naturwis- 
senschaften. 0 ; 
Die Technische Hochschule erteilt oder entzieht auf Gru 
2estionungen die venia legendi; auf Grund der ven 
las l'inisterium die Ernennung zum Dozenten aus, 
1jährlich werden Preisaufgaben gestellt. Für die Bevertung gelten 
:sondere Bestimmungen. Die Preisverteilung findet bei der Offentlichen 
ier der Ubergnbe des Rektoramts statt. 
  
nd besondefer 
ia legendi spricht 
VI, Programm und Jahresbericht 
  
  
  
  
$ 41 
Tür jedes Studienjahr wird ein Programm aufgestellt, aus dem das 
“esentliche über die Einrichtungen der Technischen Hochschule, über die 
Aufnahnebedingungen für die Studierenden und Gasthörer, über die 
Studienpläne usw. zu ersehen ist. 
Bei der öffentlichen Feier der Ubergabe des Rektoramte erstattet der 
Scheidende Rektor einen Bericht über die wichtigen Vorkommnisse seines 
Ámtsjahres, 
VII, Übergangsbestimmungen 
$ 42 
‘assung tritt am in Kraft, 
R 
hächste Rektorwahl findet jeweils gegen Ende des "intessemesters 
 
	        
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