Volltext: Technische Hochschule Stuttgart. Vorläufige Habilitationsordnung (1956)

Anhang

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Besondere Bestimmungen zum Druck der Habilitationsschrift und

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die Anzahl der abzuliefernden Exemplare,

Habilitationsschriften sind im Buchdruck zu veröffentlichen,

Die Zahl der an die Hochschulbibliothek abzuliefernden Exemplare
beträgt

1. bei Veroffentlichung.ale Hochschulschrift, die nicht
150 (mit Lebenslauf)

^.

bei Veröffentlichung in einer wissenschaftlichen

Zeitschrift: 60 (mit besonderem Umschlag und Titelaufdruck)

3, bei Buchverôffentlichung oder bei Verôffentlichung in

einer Reihe durch einen gewerblichen Verleger: & .

Bei Veröffentlichung nach 2. oder 3. ist in 6 Exemplare jeweils

ein Blatt - maschinenschriftlich im Format der Veröffentlichung -

mit dem Lebenslauf des Habilitanden am Schluß der Abhandlung

einzulegen.

Die Anzahl der zusätzlich an die Fakultät abzuliefernden Druckexemplare

 der Habilitationsschrift wird von der Fakultät festgesetzt.

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