Ver Ta sa ung
der Technischen Hochschule Stuttgart
le. Aufgabe, Stellung und Gliederung der Technischen Hochschule
$1
Die Technische Hochschule hat die Aufgabe, die Studierenden zu urteils-
fähigen Menschen zu erziehen, sie wissenschaftlich und künstlerisch aus-
zubilden sowie Wissenschaft und Künste durch Forschung und schöpferische
Tätigkeit zu fördern;
$2
Die Technische Hochschule ist dem Kultusministerium Baden-Württemberg
unmittelbar unterstellt und verwaltet sich selbst.
$ 3.
Die Technische Hochschule gliedert sich in drei Fakultäten,
nämlich ; ;
| I. Fakultät für Natur- und Geisteswissenschaften
IT. Fakultät für Bauwesen
III. Fakultät für Maschinenwesen.
$ 4
Die Fakultäten gliedern sich folgendermaßen in Abteilungen:
Fakultät I in
1. Abteilung für Mathematik und Physik
2. Abteilung für Chenie, Geologie und Biologie
5. Abteilung für Geisteswissenschaften und
Hr Bildungsfächer
Fakultät II in
l. Abteilung für Architektur
2. Abteilung für Bauingenieur- und Vermessungswesen
Pakultàt III in
1. Abteilung für Maschinenbau
2. Abteilung für Elektrotechnik
5. Abteilung für Luftfahrttechnik
$.5
Das Kultusministerium Baden-Württemberg kann auf Vorschlag des Großen
Senats Zahl, Umfang und Zusammensetzung der Fakultäten und Abteilungen
ändern, :
II. Lehrkorper der Technischen Hochschule
§ 6
Den Lehrkörper bilden:
ordentliche Professoren
außerordentliche Professoren
Honorarprofessoren
außerplanmäßige Professoren
Dozenten
Lehrbeauftragte
Assistenten.