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Zu Abs, 7 (jetzt 8)
Keine Briefwahl, da mehrere Wahlgänge stattfinden. Die Worte
"und schriftlich' werden gestrichen. Abs. 7 wird einstimmig
angenommen.
Zu Abs. 8 (jetzt 9)
Eine Regelung aufzunehmen, wonach zwischen den Wahlgängen eine
Pause stattfinden soll, erschien entbehrlich,
Zum 2. Teil des Abs. 8:
Herr Böcker meint, die neue Wahl müsse auch sofort stattfinden
können. Herr Hunken: das solle man dem Vorsitzenden überlassen.
Die in Anlage 1 wiedergegebene Fassung wird angenommen.
Zu Abs. 9 (jetzt 10)
Nlerr Wagner schlägt vor, den Rektor für die volle Amtszeit zu
wählen. Hierzu Herr Hofmann: der Kreis der Bewerber würde zu sehr
eingeschränkt bei einer kurzfristigen Festlegung auf 4 Jahre.
Zu dem Vorschlag von Herrn Addicks (vgl. Anlage 1): Herr Kammerer:
Es sollte Aufgabe des Dekans bzw. Fachbereichs sein, daß sich die
Wahl zum Rektor nicht nachträglich auf die Geschäfte von Lehrstuhl
und Institut auswirke . Diese Frage sollte man jedoch beim Fachbe-
reich behandeln.
Abs. 9 wird angenommen (mit 1 Gegenstimme)
2. Sitzungstag
Zu $ 7 (Abwahl)_- jetzt S 8
Abs. 1 wird angenommen (dafür 21 ohne Gegenstimmen bei 1 Stimm-
enthaltung).
Zu Abs. 2:
Gegen den Vorschlag von Herrn Frank, daß zugleich auch der Ver-
waltungsrat abgewählt werde, spricht sich Herr Blenke aus.