Full text: Niederschrift der Grundordnungsversammlung, 10. Sitzung (1969/10)

Herr Spanka: Das solle man beim Verwaltungsrat behandeln. 
Es wird darüber diskutiert, ob eine qualifizierte Mehrheit 
verlangt werden sollte. Die Mehrheit spricht sich dafür aus, 
daß die Abwahl nur mit 2/3 Mehrheit erfolgen soll (dafür 13 bei 
7 Gegenstimmen und 1 Stimmenthaltung). 
Herr Stute äußert hierzu Bedenken im Hinblick auf $ 15 HSchG. 
Auch Herr Kammerer ist der Auffassung, daß nur eine einfache Mehr- 
heit vorgesehen werden könne. Auf Grund dessen wird beschlossen, 
Abs. 2 in der bisherigen Fassung (einfache Mehrheit) zu belassen 
(dafür 17 bei 4 Gegenstimmen und 1 Stimmenthaltung). Es wurden al- 
lerdings, z.B. von Herrn Götz, Bedenken geäußert, ob man nicht 
doch $& 15 HSchG anders auslegen könne. 
Zu Abs. 32 
Von Satz 2 an muß es nach einem Vorschlag von Herrn Kammerer wie 
folgt lauten: 'kommt eine Wahl nicht zustande, so muß innerhalb 
1 Monats der Große Senat zur Rektorwahl nach $ 6 Abs. 2-5 einbe- 
rufen werden. Bis zur Neuwahl leitet der Prorektor die Universität 
(einstimmig angenommen). 
Abs. 4 
entfällt. Herr Volkmann regt an, die Formulierung 'leitet die Uni- 
versität' auch für $ 4 Abs. 1 vorzusehen. 
Zu S$ 8 - Prorektor - (Aufgabe, Amtszeit, Wiederwahl)_- jetzt S_9 
Herr Güth schlägt für Satz 2 des Abs. 1 folgende Regelung vor: 
Sind beide verhindert, so führt der Vorsitzende des Großen Senats 
oder einer der Referenten die Geschäfte. Der Prorektor oder einer 
der sonstigen Stellvertreter muß stets für die Universität erreich- 
bar sein (Referent = Vorsitzender ständiger Senatskommissionen). 
Herr Böcker schlägt vor, 2 Prorektoren zu wählen. 
Herr Stute meint: Der Dekan sei nicht der geeignete Vertreter, da 
der Rektor - im Gegensatz zum Dekan - nach hochschulpolitischen Ge- 
sichtspunkten gewählt werde.
	        

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.