Full text: Niederschrift der Grundordnungsversammlung, 10. Sitzung (1969/10)

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Gegen 2 Prorektoren spricht sich Herr Lambert aus. Anders Herr 
Böcker: jeder Prorektor sollte ein bestimmtes Ressort überneh- 
men. Nerr Güth: der 2. Prorektor müßte dann aber auch gleichzei- 
tig Mitglied des Verwaltungsrats sein. | 
Eine von Herrn Volkmann vorgeschlagene Formulierung des Satzes 2 
wird schließlich angenommen (dafür 19, 1 Gegenstimme und 2 Stimm- 
enthaltungen). 
Herr Güth zieht seinen Antrag, daß der Vertreter erreichbar sein 
müsse, zurück. 
Abs. 2 
wird - geringfügig ergänzt - einstimmig angenommen. 
Zu Abs. 3: 
Herr Blenke spricht sich dafür aus, daß der Prorektor nur aus dem 
Kreis der Lehrstuhlinhaber gewählt werden sollte, Es gehe hier 
nicht um die Gleichberechtigung in Forschung und Lehre, sondern da- 
rum, die Gesamtuniversität nach außen zu vertreten und auch darum, 
sie im Innern durch starke Maßnahmen, ggf. gegenüber Fachbereichs- 
leitern (Lehrstuhlinhabern), zu leiten. Herr Lambert: Es lasse sich 
aber auch ein Nichtordinarius als Prorektor denken, etwa als ein 
vorzüglicher Wissenschaftsmanager. Herr Pick und Herr Wagner setzen 
sich dafür ein, daß alle hauptamtlich an der Universität tätigen 
Universitätslehrer wählbar sein sollen. Dieser Vorschlag wird von 
den Mitgliedern der GOV angenommen (dafür 19 bei 3 Gegenstimmen). 
Es wird darüber diskutiert, ob der Prorektor dem Fachbereich des 
Rektors angehören dürfe. Dagegen wird vorgebracht: bessere Vertei- 
lung der Gewichte (Herr Kammerer), keine Eingleisigkeit. (Herr Lam- 
bert); es wird aber eingewandt, daß der Fachbereich zu klein sei, 
um eine solche Eingleisigkeit zu verhindern (Herr Pick) und daß man 
diese Frage der Vernunft der Wählenden überlassen solle (Herr Hun- 
ken). 
Ein Antrag, die vorliegende Regelung, daß der Prorektor dem Fachbe- 
reich nicht angehören dürfe, beizubehalten, wird abgelehnt (dafür 5 
bei 15 Gegenstimmen und 2 Stimmenthaltungen). 
Abs. 4 
wird einstimmig angenommen.
	        
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