Full text: Niederschrift der Grundordnungsversammlung, 10. Sitzung (1969/10)

Abs. 1 
wird einstimmig angenommen. 
Auf Antrag von Herrn Pick wird in Abs. 2 der letzte Satz ge- 
strichen, stattdessen heißt es nach !gebildet', 'der dem Se- 
nat mindestens einen Kandidaten vorschlägt!' (einstimmig ange- 
nommen). 
Abs. 3 
wird einstimmig angenommen. 
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Zu & 10 _- Großer Senat _- (Aufgaben) - jetzt S 11 
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Herr Götz beantragt, die Paragraphen 10, 11 und 12 zu streichen; 
die Gestaltung der Zusammensetzung usw. sei uns genommen und man 
solle die Einstellung des Hochschulgesetzes nicht durch Übernahme 
noch unterstreichen. Herr Stute: es sei zweckmäßig, die zahlen- 
mäßige Aufgliederung, wie sie in S 11 erfolzt sei, in der Grund- 
ordnung zu belassen. Herr Böcker: unsere Grundordnung dürfte nicht 
ein Stückwerk werden. Herr Dosse meint, es sei weitgehend eine Er- 
messensfrage, ob man die Bestimmungen des Hochschulgesetzes jeweils 
in die Grundordnung aufnehmen wolle. Er halte es bei Übernahme in 
die Grundordnung für zweckmäßig, wenn dies auch beim Lesen erkenn- 
bar sei, z.B. ein Hinweis mitaufgenommen werde (s. $ HSchG). 
@s wird darüber abgestimmt, ob die Aufgaben des Großen Senats, wie 
in $ 10 geschehen, aufgeführt werden sollen, oder nur etwa folgen- 
der Hinweis aufgenommen werden soll: die Aufgaben sind durch das 
Hochschulgesetz geregelt. Die Mehrheit der Mitglieder spricht sich 
für Beibehaltung der bisherigen Regelung aus: Aufführung des Auf- 
gabenkatalogs (dafür 13 bei 6 Gegenstimmen und 2 Stimmenthaltungen) 
Als Nr. 5 kommt hinzu: Genehmigung der Satzung der Studenten- 
schaft (dafür 14 ohne Gegenstimmen bei 5 Stimmenthaltungen). 
Herr Springer regt an, bei Nr. 5 mithereinzunehmen: Rechtsaufsicht. 
Herr Kammerer: das erfolge am zweckmäßigsten bei S 93.
	        

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