Abs. 1
wird einstimmig angenommen.
Auf Antrag von Herrn Pick wird in Abs. 2 der letzte Satz ge-
strichen, stattdessen heißt es nach !gebildet', 'der dem Se-
nat mindestens einen Kandidaten vorschlägt!' (einstimmig ange-
nommen).
Abs. 3
wird einstimmig angenommen.
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Zu & 10 _- Großer Senat _- (Aufgaben) - jetzt S 11
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Herr Götz beantragt, die Paragraphen 10, 11 und 12 zu streichen;
die Gestaltung der Zusammensetzung usw. sei uns genommen und man
solle die Einstellung des Hochschulgesetzes nicht durch Übernahme
noch unterstreichen. Herr Stute: es sei zweckmäßig, die zahlen-
mäßige Aufgliederung, wie sie in S 11 erfolzt sei, in der Grund-
ordnung zu belassen. Herr Böcker: unsere Grundordnung dürfte nicht
ein Stückwerk werden. Herr Dosse meint, es sei weitgehend eine Er-
messensfrage, ob man die Bestimmungen des Hochschulgesetzes jeweils
in die Grundordnung aufnehmen wolle. Er halte es bei Übernahme in
die Grundordnung für zweckmäßig, wenn dies auch beim Lesen erkenn-
bar sei, z.B. ein Hinweis mitaufgenommen werde (s. $ HSchG).
@s wird darüber abgestimmt, ob die Aufgaben des Großen Senats, wie
in $ 10 geschehen, aufgeführt werden sollen, oder nur etwa folgen-
der Hinweis aufgenommen werden soll: die Aufgaben sind durch das
Hochschulgesetz geregelt. Die Mehrheit der Mitglieder spricht sich
für Beibehaltung der bisherigen Regelung aus: Aufführung des Auf-
gabenkatalogs (dafür 13 bei 6 Gegenstimmen und 2 Stimmenthaltungen)
Als Nr. 5 kommt hinzu: Genehmigung der Satzung der Studenten-
schaft (dafür 14 ohne Gegenstimmen bei 5 Stimmenthaltungen).
Herr Springer regt an, bei Nr. 5 mithereinzunehmen: Rechtsaufsicht.
Herr Kammerer: das erfolge am zweckmäßigsten bei S 93.