Abs, 1 Ziffer 1’ einen. geschäftsführenden Direktor wählen,
der verantwortlich die Aufgaben der Institutsleitung über-
Der alte Absatz 4 des Vorschlags von Prof. Hunken entfällt;
die Absätze 3 und 5 bis 8 werden übernommen.
Stuttgart, den 24, Febr. 1969
BlL/G1L