Full text: Grundordnung der Universität Stuttgart (1969)

UNIVERSITAT STUTTGART Den 7. November 1969 
- Rektoramt - 
An alle 
Angehörigen des Akademischen Mittelbaus 
  
  
1 2. RV. 1969 
  
Ges: 
er]. 
  
  
— WL 
  
  
  
Betr.: Wahl zum Kleinen Senat 
Auf der Wahlbekanntmachung über die Wahl von Mitgliedern 
des Senats muß es im zweitletzten Absatz heißen: 
Wahlberechtigt sind alle Angehörigen dieser 
Gruppe, soweit sie wenigstens halbtägig und 
mindestens für ein Jahr angestellt sind. 
Wählbar sind alle Mitglieder der Vertreter- 
versammlung. 
Ich bitte, dies bei der Wahl zu beachten. 
Blenke
	        

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