Volltext: Wahlordnung für die Wahlen zum Großen Senat, Senat und zu den Fakultäten (1973)

Teil A Großer Senat und Senat 
Wahlgrundsätze 
====-====-=== 
$1 Wahlmodus 
(1) 
(2) 
$3 
(1) 
Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl 
durchgeführt ($ 25 Abs. 1 HSchG). Die Wahlen sind all- 
gemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. 
Verpflichtung zur organisatorischen Mitarbeit 
Die Fachbereiche, Institute und übrigen Universit&tsein- 
richtungen wirken bei der Organisation der Wahl mit und 
stellen im Bedarfsfall Räume und Personal zur Verfügung. 
Alle Mitglieder der Universität sind verpflichtet, auf 
Anforderung des Wahlleiters bei der Vorbereitung und 
der Durchführung der Wahl mitzuarbeiten. 
Wahlrecht und Wählbarkeit 
Wahlberechtigt und wählbar sind alle die in $ 11 Abs. 1 
Ziffer 1 - 4 und 6 HSchG aufgeführten und die ihnen 
nach $ 11 Abs. 2 HSchG gleichgestellten Personen, die 
am Tage der Bekanntmachung der Wahl Mitglieder der 
Universität oder ihnen gleichgestellt und in das 
Wählerverzeichnis eingetragen sind. 
 
	        
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