Volltext : Wahlordnung für die Wahlen zum Großen Senat, Senat und zu den Fakultäten (1973)

Teil A Großer Senat und Senat

Wahlgrundsätze
====-====-===$1
 Wahlmodus

(1)

(2)

$3

(1)

Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl
durchgeführt ($ 25 Abs. 1 HSchG). Die Wahlen sind allgemein,

 unmittelbar, frei, gleich und geheim.

Verpflichtung zur organisatorischen Mitarbeit

Die Fachbereiche, Institute und übrigen Universit&tseinrichtungen
 wirken bei der Organisation der Wahl mit und

stellen im Bedarfsfall Räume und Personal zur Verfügung.

Alle Mitglieder der Universität sind verpflichtet, auf
Anforderung des Wahlleiters bei der Vorbereitung und

der Durchführung der Wahl mitzuarbeiten.

Wahlrecht und Wählbarkeit

Wahlberechtigt und wählbar sind alle die in $ 11 Abs. 1
Ziffer 1 - 4 und 6 HSchG aufgeführten und die ihnen
nach $ 11 Abs. 2 HSchG gleichgestellten Personen, die
am Tage der Bekanntmachung der Wahl Mitglieder der

Universität oder ihnen gleichgestellt und in das

Wählerverzeichnis eingetragen sind.

 
            
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