Teil A Großer Senat und Senat
Wahlgrundsätze
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$1 Wahlmodus
(1)
(2)
$3
(1)
Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl
durchgeführt ($ 25 Abs. 1 HSchG). Die Wahlen sind all-
gemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim.
Verpflichtung zur organisatorischen Mitarbeit
Die Fachbereiche, Institute und übrigen Universit&tsein-
richtungen wirken bei der Organisation der Wahl mit und
stellen im Bedarfsfall Räume und Personal zur Verfügung.
Alle Mitglieder der Universität sind verpflichtet, auf
Anforderung des Wahlleiters bei der Vorbereitung und
der Durchführung der Wahl mitzuarbeiten.
Wahlrecht und Wählbarkeit
Wahlberechtigt und wählbar sind alle die in $ 11 Abs. 1
Ziffer 1 - 4 und 6 HSchG aufgeführten und die ihnen
nach $ 11 Abs. 2 HSchG gleichgestellten Personen, die
am Tage der Bekanntmachung der Wahl Mitglieder der
Universität oder ihnen gleichgestellt und in das
Wählerverzeichnis eingetragen sind.