(2) Gewählte Mitglieder der Universität, welche kraft Amtes
Mitglied des Großen Senats oder Senats sind, üben ihr
Wahlmandat in der Zeit während sie kraft Amtes Mitglied
eines dieser beiden Gremien sind, nicht aus.
II. Amtszeit und Zeitpunkt der Wahl
$5 Wahltermin
Die Amtszeit der Mitglieder des Großen Senats und Senats
beginnt jeweils am 1. April. Die Wahl erfolgt im vorhergehenden
Semester. Der Rektor legt den Wahltermin fest.
$5 Wahldauer und gemeinsame Durchführung von mehreren
Wanlen
(1) Die Wahl findet an drei aufeinanderfolgenden Vorlesungstagen
jeweils von 9.00 - 16.00 Uhr statt.
(2) Die Wahlen zum Senat, Großen Senat und Studentenparlament
werden zusammen durchgeführt. Die Wahlorgane nach $ 6 WO
sind für die Wahl zum Senat und GroBen Senat identisch.
Ill. Wanlorgane
$6 Wahlorgane
Wahlorgane sind der Wahlleiter und der WahlausschuB.
57 Wahlleiter
Wahlleiter ist der Rektor. Zur Erledigung seiner Aufgaben
bestellt er einen Wahlbeauftragten.