Volltext : Wahlordnung für die Wahlen zum Großen Senat, Senat und zu den Fakultäten (1973)

(2) Gewählte Mitglieder der Universität, welche kraft Amtes
Mitglied des Großen Senats oder Senats sind, üben ihr
Wahlmandat in der Zeit während sie kraft Amtes Mitglied
eines dieser beiden Gremien sind, nicht aus.
II. Amtszeit und Zeitpunkt der Wahl

 

$5 Wahltermin

Die Amtszeit der Mitglieder des Großen Senats und Senats
beginnt jeweils am 1. April. Die Wahl erfolgt im vorhergehenden

 Semester. Der Rektor legt den Wahltermin fest.

$5 Wahldauer und gemeinsame Durchführung von mehreren

Wanlen

(1) Die Wahl findet an drei aufeinanderfolgenden Vorlesungstagen

 jeweils von 9.00 - 16.00 Uhr statt.

(2) Die Wahlen zum Senat, Großen Senat und Studentenparlament
werden zusammen durchgeführt. Die Wahlorgane nach $ 6 WO

sind für die Wahl zum Senat und GroBen Senat identisch.

Ill. Wanlorgane

$6 Wahlorgane

Wahlorgane sind der Wahlleiter und der WahlausschuB.
57 Wahlleiter

Wahlleiter ist der Rektor. Zur Erledigung seiner Aufgaben

bestellt er einen Wahlbeauftragten.

 
            
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