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I. Abschnitt.
Von der Aufnahme und dem Austritt der Schüler.
§. 1.
Zum Eintritt in die mathematische Abtheilung oder in die
Handelsklasse der polytechniſchen Schule wird vorausgesetzt:
1) ein beſtimmtes Alter, nämlich:
a) für die mathematische Abtheilung in der Regel das zurückgelegte
16.;
b) für die Handelsclasse: wenigstens das vollendete 15. Lebensjahrz
2) Besitz eines Zeugnisses über ſittlich gute Aufführung;
3) Besitz der erforderlichen Vorkenntnisse (vergl. §. 2.) ;
4) Bei Minderjährigen Nachweis der elterlichen oder vormundschaftlichen
Einwilligung zum Eintritt in die Anſtalt.
§. 2.
Diejenigen, welche als ordentliche Schüler in die mathematiſche
Abtheilung oder in die Handelsklaſsse aufgenommen zu werden
wünſchen, haben eine förmliche Aufnahme-Prüfung zu
erſtehen, wobei an Vorkenntnissen verlangt wird
1) zum Eintrittindie erſte Klaſſedermathematiſchen Abtheilung:
a) Algebra bis zu den Gleichungen zweiten Grads einschließlich;
Uebung im Gebrauch der Logarithmen.
b) Geometrie und Stereometrie.
e) Hauptſsätze der ebenen Trigonometrie.
d) Vertrautheit mitder Formenlehreder franzöſiſchen Sprache,
richtige Uebersetzung eines nicht zu ſchweren Themas aus
dem Deutſchen in's Französische.