Full text: Statuten für die Studirenden der K. polytechnischen Schule zu Stuttgart (1876)

    
    
   
    
    
   
   
   
    
    
     
  
gereicht werden. Bewerben können sich nur ordentliche Stu- 
dirende, welche die polytechniſche Schule mindestens '[, Jahr 
lang beſucht und sich hier über Talent, Fleiß und Kenntnisse, 
sowie über ihr Verhalten durchaus günstige Zeugnisſſe erworben 
haben (vergl. §. 27 der Statuten). Die Einsetzung in den 
Genuß der Stipendien wird von Ihrer Majestät der Köni- 
gin nach vorausgegangener gutächtlicher Aeußerung des Lehrer- 
convents je auf das Höchſte Geburtsfeſt Seiner Majestät 
des Königs (6. März) verfügt. Die Ausbezahlung der 
Stipendien erfolgt bei Halbjahrsportionen am Beginne des 
auf die Cinſezung folgenden Sommersemesters, bei Jahres- 
portionen zur einen Hälfte auf eben diesen Zeitpunkt, zur 
andern Hälfte ~ unter Vorausſeßung fortdauernder Würdigkeit 
~ auf den Beginn des nächſten Wintersemesters. Wiederholte 
Einsezungen in den Genuß des Stipendiums sind nicht aus- 
geſchlossen. 
Der Termin zur Bewerbung um die Stipendien wird am 
schwarzen Brett bekannt gemacht. 
Preise. 
Für entſprechende Löſung einer zum Zwecke der Preisbe- 
werbung gestellten Aufgabe – Preisaufgabe ~ werden an 
den Fachſchulen für Architektur, Ingenieurwesen, Maſchinenbau, 
chemische Technik, Mathematik und Naturwissenſchaften alljähr- 
lich Preise, bestehend in einer goldenen Medaille im Werth von 00-4. 
+H##48§(+600Ertder)- und Belobungen zuerkannt. 
Die mit einem Preise gekrönten Arbeiten sind der Schule als 
Cigenthum zu überlaſſen. Das Nähere über die Zutheilung 
hr pate und Belobungen ist durch ein besonderes Statut 
  
 
	        
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