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Einſeßzung in den Genuß des Stipendiums erfolgt auf den
1. März jeden Jahres.
IV. Zu Reichung von Reiſeunterſtüt ungen an ge-
ſittete, begabte und minder bemittelte Zöglinge des Polytechni-
kums ist von dem verſtorbenen Privatier Friedrich Federer
und deſſen gleichfalls verſtorbener Chegattin, Eugenie geb.
Grammont, eine in Verwaltung der Armenkaſtenpflege Stutt-
gart befindliche Stiftung errichtet worden. Eine solche Reiſe-
unterstützung soll nicht unter dem Betrage von 342 M 86 Y)
(200 Gulden) auf ein Jahr oder auf mehrere Jahre, jedoch
nicht auf mehr als drei Jahre, gegeben werden. Die Reichung
auf mehrere Jahre wäre in der Regel gleich anfangs zu be-
ſchließen und dem Zögling hievon Eröffnung zu machen, damit
er seine Einrichtungen darnach treffen kann. Damit ſoll jedoch
nicht ausgeſchloſſen ſein, daß einem Zögling, dem die Unter-
stützung auf ein Jahr verwilligt worden iſt, dieſelbe auch in
den nächstfolgenden Jahren wiedergegeben werde. Die Beſchluß-
nahme über die Reichung von Reiſeuntersſtütungen steht dem
Stiftungsrat in Stuttgart zu, welcher ſich darüber jedesmal
mit dem Lehrerkonvent des Polytechnikums ins Einvernehmen
ſetzen wird, ohne an ſeine Vorſchläge gebunden zu Jein.
Der Termin für die Bewerbung um eine ſolche Reiſeunter-
stützung wird jedes Jahr am ſchwarzen Brett bekannt gemacht.
Preise.
Für entſprechende Löſung einer zum Zwecke der Preis-
bewerbung gestellten Aufgabe — Preisaufgabe ~ werden
an ſämtlichen Fachſchulen alljährlich Preiſe, beſtehend in
einer goldenen Medaille im Wert von 200 , und Be-
lo b ungen zuerkannt. Die mit einem Preiſe gekrönten Arbeiten
sind der Anstalt als Eigentum zu überlaſſjen. Das Nähere
über die Zuteilung der Preiſe und Belobungen iſt durch ein
beſonderes Statut festgestellt.