Full text: Statuten für die Studierenden des k. Polytechnikums zu Stuttgart (1885)

    
  
  
     
Einleitung. 
Das K. Polytechnikum iſt eine techniſche Hochſchule. Es 
hat den Zweck, durch ſyſtematiſch geordneten Unterricht künftige 
Techniker wiſſenſchaftlich beziehungsweise auch künſtleriſch aus- 
zubilden; es finden aber auch Angehörige anderer Berufsarten, 
wie namentlich die Reallehramtskandidaten und die Kandidaten 
des höheren Eiſenbahn-, Poſt- und Telegraphendienstes, Gelegen- 
heit zu ihrer Ausbildung. 
Das Polytechnikum gliedert ſich in ſechs neben einander 
ſtehende Fachſchulen, nämlich für: 
1) Architektur; 
2) Bauingenieurwesen ; 
3) Maſchineningenieurweſen; 
4) chemiſche Technik mit den Unterabteilungen: 
a) chemiſche Fabrikation; 
b) Hüttenwesen; 
c) Pharmazie; 
5) Mathematik und Naturwisſsenſchaften; 
6) allgemein bildende Fächer mit der Unterabteilung für 
Kandidaten des höheren Eiſenbahn-, Poſt- und 
Telegraphendienſtes.
	        
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