Full text: Statuten für die Studierenden des k. Polytechnikums zu Stuttgart (1885)

   
Titel I. 
Aufnahme und Austritt der Ztudierenden. 
§..1. 
Die Studierenden des Polytechnikums ſind entweder or- 
dentliche, wenn sie ohne Einſchränkung zum Studium 
aufgenommen sind, oder außerordentliche, wenn sie für 
einzelne Unterrichtsfächer zugelaſſen wurden. Die nachfolgen- 
den statutariſchen Bestimmungen finden auf beide Klaſſen von 
Studierenden Anwendung. 
Perſonen, welche, ohne dem Schulverbande anzugehören,. 
als Hoſpitanten (Zuhörer) zum Beſuch von Vorleſungen 
am Polytechnikum zugelaſſen werden, ſind der Disziplin des- 
ſelben nur in Absicht auf die Einhaltung der Ordnung bei 
dem Beſuche der Vorleſungen unterworfen. 
§. 2. 
Zum Eintritt in das Polytechnikum wird, und zwar ohne 
* Unterſchied zwiſchen ordentlichen und außerordentlichen Studieren- 
  
den, vorausgesetzt : 
1) in der Regel das zurückgelegte 18. Lebensjahr; 
2) Beſitz eines Zeugnisses über ſittlich gute Auführung; 
3) Besit der erforderlichen Vorkenntnisse (vergl. g. 3); 
4) bei Minderjährigen Nachweis der elterlichen oder vor- 
mundſchaftlichen Einwilligung. 
  
   
 
	        
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