Titel I.
Aufnahme und Austritt der Ztudierenden.
§..1.
Die Studierenden des Polytechnikums ſind entweder or-
dentliche, wenn sie ohne Einſchränkung zum Studium
aufgenommen sind, oder außerordentliche, wenn sie für
einzelne Unterrichtsfächer zugelaſſen wurden. Die nachfolgen-
den statutariſchen Bestimmungen finden auf beide Klaſſen von
Studierenden Anwendung.
Perſonen, welche, ohne dem Schulverbande anzugehören,.
als Hoſpitanten (Zuhörer) zum Beſuch von Vorleſungen
am Polytechnikum zugelaſſen werden, ſind der Disziplin des-
ſelben nur in Absicht auf die Einhaltung der Ordnung bei
dem Beſuche der Vorleſungen unterworfen.
§. 2.
Zum Eintritt in das Polytechnikum wird, und zwar ohne
* Unterſchied zwiſchen ordentlichen und außerordentlichen Studieren-
den, vorausgesetzt :
1) in der Regel das zurückgelegte 18. Lebensjahr;
2) Beſitz eines Zeugnisses über ſittlich gute Auführung;
3) Besit der erforderlichen Vorkenntnisse (vergl. g. 3);
4) bei Minderjährigen Nachweis der elterlichen oder vor-
mundſchaftlichen Einwilligung.