Full text: Neue Allgemeine Bau-Ordnung für das Königreich Württemberg

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In demſelben Verlag iſt erſchienen: d § 
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Die Verwaltung der Gemeinden | 
im Königreich. Württemberg. 
Dargestellt an der Hand des Verwaltungs-Edikts vom 1. März 
1822 und der neueren Geſeße und Verordnungen von 
C. Weinheimer, Reg.-Rath. 
Mit einem ausführlichen alphabetiſchen Sachregiſter. 
304 Seiten. Preis broſchirt 3 / 80 „), solid geb. 4 t 40 y. 
"Dgs.Verwaltungseditt' vom 1. März 1822, die Hauptgrundlage für 
die öffentliche Verwaltung der Gemeinden, wurdc seit seinem Beſtehen in 
mehreren Werken bearbeitet, um es dem allgemeinen Gebrauche. zugänglich 
zu machen. Das leyte dieſer Werke iſt ſchon im Jahre 1850 ausgegeben 
worden.. In der zzeit von da an sind der Zuſätße und Aenderungen ſo 
viele und wichtige erschienen, daß eine neue Bearbeitung für den praktiſchen 
und ſchnellen Gebrauch ein unläugbares Bedürfniß befriedigt. Das 
vorliegende Werk, welches an der Hand des Ediktos verfaßt iſt und ſämmt 
liche Vorſchriften nach dem neueſten Stande dartftellt, ſei oaher als ein 
zwectmäßiges Hülfsmittel zum praktiſchen Gebrauch beſtens empfohlen. 
  
Die forſtlichen Verhiliniſſe Württembergs. 
der IX. Versammlung Ms ss zu Wildbad gewidmet. 
Herausgegeben 
von den Mitgliedern der 1. Württ. Forſtdirektion. 
Mit einer Ueberſichtskarte. 
VIII und 400 Seiten groß Oktav. Preis broſchirt 6 M 60 „). 
Diese Schrift giebt auf 400 Seiten groß Oktav in fünf Haupttheilen 
eine ſehr vollſtändige Darſtelung der auf das württembergiſche Forſt- 
wesen influirenden natürlichen Verhältniſſe, der Geſsehgebung, der Or- 
ganisation des Dienſtes, der Verwaltung der Staatswaldungen mit ihren 
Ergebnissen und der Beaufſichtigung der Gemeinde- und Körperſchafts- 
waldungen. 
 
	        
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