Full text: Neue Allgemeine Bau-Ordnung für das Königreich Württemberg

P u r w o r k. 
In der jüngsten Zeit ſind die beiden Miniſterialver- 
fügungen vom 26. Dezember 1872, betreffend die Vollziehung 
] der Neuen allgemeinen Bau-Ordnung vom 6. Oktober 1872 
und die Herſtellung von Feuerungseinrichtungen einer durch- 
] greifenden Revision unterworfen worden. Außerdem haben 
] seit dem Erscheinen der Neuen Bau-Ordnung nicht nur diese 
ſelbſt, ſondern auch die sonstigen auf die Baupolizei sich 
beziehenden Geseße und Verordnungen, namentlich die Vor- 
ſchriften bezüglich der gewerblichen Anlagen, welche einer 
] besonderen Genehmigung bedürfen, mehrfache Aenderungen 
] erfahren. Es entsprechen daher die bis jetzt erſchienenen 
Textausgaben der Bau-Ordnung den künftig maßgebenden 
Vorſchriften vielfach nicht mehr, und wird demzufolge die 
vorliegende neue Textausgabe, in welcher alle Aenderungen 
der betreffenden Vorſchriften vollständig berücksichtigt sind, 
wohl unzweifelhaft einem entschiedenen Bedürfniß begegnen. 
Daneben wird sich diese Ausgabe für die Behörden wie 
] für das Publikum weiter dadurch nütlich erweiſen, daß ſie 
auch die seit der Bekanntmachung der Neuen Bau-Ordnung 
 
	        
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