Full text: Bauordnung vom 28. Juli 1910

     
3() Bauordnung. - Dritter Abschnitt. 
  
   
in der Beſchwerde- 
inſtanz die Baugenehmigung erteilt, ſo ſteht auch ihm 
die Beſchwerde zu (Art. 115 Abs. 2 bis 4). 
Abänderung ſseines Beſchluſſes 
H| Art. 27. 
Als Ortsstraßen gelten auch Straßenteile und 
| I NIMW Straßenſtrecken; ebenſo stehen, wenn nichts Beſonderes 
I INN beſtimmt iſt, den Ortsstraßen oder öffentlichen Wegen 
MIIM“MII die öffentlichen Plätze gleich. 
IMI | Art. 28. 
Nebenberechtigten, die nach Gesſeß (Art. 1 Abſ.1) in. 
der Überbauung oder Benützung des Grundſtücks be-. | 
ſchränkt ſind, gebührt für dieſe Beſchränkung ihrer 
Rechte eine Entschädigung nur, soweit es in dieſem 
Gesetz beſtimmt iſt. 
   
       
Dritter Abſchnitt. | 
Polizeiliche Bestimmungen für die einzelnen 
Bauten. 
Erstes Kapitel. 
Allgemeine Bestimmungen. 
Art. 29. 
    
    
Gesetzes gelten: 
1. alle Arten von Gebäuden; 
   
   
hörenden und nicht einen Bestandteil einer | 
   
       
      
    
      
     
     
   
Dem Eigentümer eines Grundſtücks und den 
  
  
(1) Als Bauten im Sinne der Vorſchriſten dieses 
2. alle sonstigen, dem Gebiet des Hochbaues ange- | 
 
	        

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