Volltext : Bauordnung vom 28. Juli 1910

Beilage 9.

Bekanntmachung des K. Ministeriums des
Junern, betreffend die Einrichtung und den
Betrieb von Aufzügen (Fahrstühlen).

Vom 31. Auguſt 1910. Nr. 13 300. (MinABl. S. 481.)

Zu der Verfügung des Ministeriums des Innern,
betreffend die Einrichtung und den Betrieb von Aufzügen
 (Fahrstühlen), vom 31. Auguſt d. JI. (RegBl.
Z. 439) wird die nachſtehende Ausführungsanweiſung
erlaſſen.

 

Stuttgart, den 31. Auguſt 1910.

K. Ministerium des Innern.
Piſche k.

Anusführungsanweiſung
zu der
Verfügung des Ministeriums des Innern vom
31. Auguſt 1910, betreffend die Einrichtung und
den Betrieb. von Aufzügen (Fahrſtühlen].
Vom 31. Auguſt 1910.
Zu § 1.
Als feste Führungen gelten u. a. auch geſpannte
Drähte, Seile uſw., an denen der Jörderkorb zur Ver
hütung seitlicher Bewegung geführt wird.

 

 

 

 
            
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