Vorwort.
Der Wortlaut der Bauordnung vom 28. Juli 1910
iſt in Nr. 23 des Regierungsblattes, ausgegeben Montag,
den 8. Auguſt 1910, veröffentlicht worden. Das
Geſeß tritt mit dem 1. Juli 1911 an die Stelle der
Neuen Allgemeinen Bauordnung vom 6. Oktober 1872.
Die Beſtimmungen der Art. 7 Abſ. 4 Sat 2 und 3 und
Art. 16 sind mit dem Tag der Verkündung des Gesſezes
in Kraft getreten.
Die vorliegende Ausgabe des Gesetzestextes mit
alphabetiſchem Sachregiſter wird, wie wir hoffen,
vielen Interessenten willkommen sein; nach Veröffentlichung
der Ausführungsbeſtimmungen werden wir
dieſe als Teil I1 mit einem das Ganze (Gesetzestext
und Ausführungsbestimmungen) umfassenden Sachregiſter
erſcheinen lassen.