YVorwor l.
Die neue allgemeine Bauordnung iſt eines der wichtigsten unter
den Geseßen, welche in den letten Jahrzehnten zur Verabſchiedung
gelangt ſind. Ihre Vorſchriften enthalten in polizeilicher, wie in
nachbarrechtlicher Beziehung die Grundlage für die Anlegung, Erhal-
tung und Anordnung jeder Art von Bauwesen, für die Anlegung und
Benützung der Ortsstraßen und die Verpflichtungen der Anwohner und
Anlieger an solchen, für das Zuſammenwohnen in Städten und Dör-
fern, wie für alle Bauwesen außerhalb derselben. Es war deßhalb in
dem Gesetze ſelbſt einer Menge der versſchiedenartigſten Verhältnisse
Rechnung zu tragen; man wird aber gleichwohl in manchen Fällen,
welche künftig auftauchen, genöthigt sein, von dem Wortlaute des
Gesetzes zurückgehen auf seinen Sinn, man wird, bei den pekuniären
Interessen, die hier stets im Spiele sind, sich nicht damit begnügen
können, die nächstliegende Auslegung hinzunehmen, ſondern veranlaßt
ſein, einzugehen auf die Entstehung der einzelnen Vorschriften, auf
den Entwurf und desſen Begründung, auf die Aenderungen, welche in
demselben vorgenommen worden sind und auf die Beweggründe, welche
zu diesen Aenderungen geführt haben.