Volltext : Neue allgemeine Bauordnung für das Königreich Württemberg. Supplement (Bd. 2)

 

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Juhalts-Yerzeiquiß.

Verordnung, betreffend die Zuſtändigkeil der Regieruhgsbehörden in Bau:

polizeiſachen. (Vom 16. Dezember 1872., RegiBl.) S:) 399,) ; (&, t) « 75:

Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Vollziehung der
neuen allgemeinen Bauordnung. (Vom 26. Dezember 1872:. Reg.-Bl.
EM) . . o 727
Verfügung des Ministeriums des Innetn, bêtreffend die Herstellung von
Feuerungs-Einrichtungen. (Vom 26. Dezeinber 1879. Reg.-Bl. S. 435.)
Auszug aus der Reichs-Gewerbeordnung vom 21.. Juni 1869, die: Dampfkeſſel.
 hetreffend ..... 7.10 „F, w1t « -p.; ô [xz aitie morcrarrt .. C..d.
Bekanntmachung des Reichskanzleramts, betreffend allgemeine polizeiliche Bestimmungen
 über die Anlegung von Dampfkesseln. (Vom 23. Mai 1871.
Reichsgeſeß-Blatt S. 122 u. f.). z Ti- trrtta 364.9 Ettt hx 3.0)
Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Errichtung und den
Betrieb von Anlagen, welche einer beſonderen Genehmigung bedürfen.
(Vorm 14. Dezeniber 1871. Reg.-Bl. S. 370.)
Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Anlegung von Waſſerwerken
 ohne Slauanlage. (Vom 14. Dezember 1871.1 Reg.-Bl. S. 372.)
Verfügung des. Minifteriums des Innern, betréffend eine neue Kaminfegerordnung.
 (Vom: 27. Mai 1868. Reg.+Bl.' S. 9268.) 1 !!
Gegenflände ber Ortsbauſtatuten . . .

Alphabetiſches Geſammt-Sachregister

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