Enischeidungen. — Bautechnische Notizen. — Vermischtes.
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audere Maurer wurden wegen Vergehens gegen 8 253 der R.—
G.-O. (Versuch, unter Drohungen auswärtige arbeitswillige
Maurer und Tüncher von der Arbeit abzuhalten) zu je einer
Woche Gefängniß verurtheilt.
Klagen einer Firma. Es ist dringend anzurathen, bei
Klagen einer Firma stets deren Inhaber anzugeben; sonst können
wesentliche Nachtheile entstehen. Es war für einen Fabrikanten
C. F. Key gegen Gugeklagt. In zweiter Instanz war dem
sKtläger ein Eid auferlegt. Im Schwurtermin erschien der Fa—
brikant Hugo Key und erklärte, sein Vater E. F. Key sei 1884
gestorben, und jetzt seien er und sein Bruder Mitglieder der
Handelsgesellschaft C. F. Key; er sei bereit, den Eid zu leisten
Das Bestehen dieser Gesellschast wurde nachgewiesen. Das Be—
rufsgericht hat indes den Autrag, den jetzigen Inhabern der
Firma den Eid abzunehmen, abgewiesen, weil in dem Prozeß
eine nicht existirende physische Person, der Fabrikant E. F. K.,
aufgetreten sei. Das Reichsgericht hat am 26. Mai 1896 (VI B
73,96) die Abweisung aufrecht erhalten. — Die Firma muß als
Handelsgesellschaft von neuem klagen; die Kosten des ersten
Prozesses sind verloren.
Ueber die Pflichten der Lehrherren gegen ihre Lehr—
linge hat vor Kurzem das Reichsgericht eine sehr wichtige Ent—
cheidung gefällt. In Hamburg hatte ein Vater seinen Sohn zu
einem Schmiedemeister in die Lehre gegeben. Einige Tage nach
seinem Eintritt half der Innge dem Gesellen beim Beschlagen
eines Pferdes; der Geselle hielt einen Meißel auf das glühende
Hufeisen und der Lehrling schlug mit einem Hammer auf das
Fisen. Dabei sprang ein Stück ab und flog dem unglücklichen
Jungen ins Auge, das in Folge dessen auslief. Der Vater ver—
klagte den Lehrherrn auf Schadenersatz, weil dieser es verabsäumt
habe, seinem Sohn die für die Arbest nöthige Anweisung zu
zeben. Er wies nach, daß der Lehrling dem Meißel hätte gegen—
über stehen müssen, da ihn dann ein Stück abgemeißeltes Eisen
nicht treffen köͤnne. Sein Sohn sei aber hierüber nicht belehrt
worden, denn er habe nicht dem Meißel, sondern dem Eisen gegen—
über gestanden, und nur dadurch sei der Ulnfall herbeigeführt
worden. Das Landgericht, wie anuch das hanseatische Oberlandes—
gericht wiesen die Klage ab, da ein persönliches Verschulden des
„erklagten Lehrherrn nicht vorliege. Das Reichsgericht stellte sich
»agegen auf den Boden des 8 126 der Reichs-Gewerbeordnung,
der Folgendes besagt: „Der Lehrherr ist verpflichtet, den Lehr—
ling in den bei seinem Betriebe vorkommenden Arbeiten des
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Reihenfolge und Ausdehnung zu unterweisen. Er muß entweder
selbst oder durch einen geeigneten, ausdrücklich dazu bestimmten
Vertreter die Ausbildung des Lehrlings leiten.“ Einen solchen
ausdrücklichen Auftrag habe der Meister dem Gesellen nicht er—
theilt, dies auch nicht behanptet. Danach sei der Meeister
schadenersatzpflichtig.
Vauschinger veröffentlichte Versuch, wonach es möglich ist, durch eine
anderthalb Stein starke Mauer hindurch ein VLicht auszublasen. Ein
inderer Beweis für die Durchlässigkeit der Mauern ist die Erscheinung,
daß in einem Hause, dessen Wände nicht geputt sind, bei festem Verschluß
aller Thüren und Fenster, der Luftwechsel stündlich das einfache bis
inderthalbfache der Raummasse beträgt, was nur durch die Undichtiakeit
des Mauerwerks erklärlich ist.
Bei dem Bau und der Unterhaltung der phwsikalisch-technischen Reichs—
anstalt hat Bauinspektor Astfalk mancherlei interessante Wahrnehmungen
gjemacht und darüber mit dem Geheimrath Professor Rietschel verhandelt,
der seiner Ansicht, daß in vielen Fällen eine Luftschicht mehr schädlich als
rützlich sei, beitrat. Beispiele an Eiskellern haben das in der Praris be—
tätigt. In der letzten Zeit haben sich viellach in Zimmern nasse Stellen
»eobachten lassen, die nur von Niederschlagwassern herrühren konnten und
nit den Luftschichten der Außenmauer zusammenhingen. Trotzdem
verden in einer großen Anzahl von Lehrbüchern, ferner auch in
der Dienstanweisung für die Bauinspektoren solche Konstruktionen immer
ioch empfohlen. Damit in Verbindung steht dann vielfach eine unzweck—
näßige Lüftung der Balkenköpfe, die sehr oft schon den Hausschwamm
erzeugt hat, statt ihn zu verhindern. Treten solche Stellen auf, ohne
daß große Veränderungen vorgenommen werden können, so empfiehlt sich
die Verwendung von Goudron nach vorheriger Beseitigung des Putzes.
Mit der verkehrten Behandlung der Außenmauern hängt auch die der
Paneele in besseren Räumen zusammen, bei denen die warme Luft in den
Zwischenräumen zwischen Wand und Holzwerk zu bringen ist. Die An—
wendung vertikaler Luftschichten befördert unter Umständen das Nieder—
schlagwasser und verringert erheblich die Stabilität der Mauern. Ja, es
st rechnerisch nachweisbar, daß die Wärme in den Räumen sich besser er—
hält, wenn man statt der Luftschicht die Ausmauerung mit porösen
Ziegeln vornimmt, oder aber auch nur der Mauer die Stärke der durch
die Schicht getrennten Theile zusammengiebt. Hat man derartige Mängel
in einem bereits vollendetem Hause wahrgenommen, so empfiehlt sich die
Ausfüllung der Luftschichten mit Asche. P.
Neuer Parallelzirkel von Ehr. Lotter, Nürnberg. In geschlossener
Form unterscheidet sich der neue Zirkel von den gewöhnlichen Hirkeln fast
Jjar nicht. In geöffnetem Zustande sieht man, daß die Einsatzstücke mit
den Zirkelschenkeln durch Geitänge gelenkig verbunden sind, wodurch
erstere bei jeder beliebigen Oeffnung des Zirkels stets sich von selbst senk—
recht zur Zeichenebene einstellen müssen. Die Schenkel haben getrennte
Drebpunkte, sind aber durch gezahnte Segmente in ihrer Bewegung zwangs—
äufig verbunden. Der Zirkelgriff bleibt bei jeder Stellung in der Mitte
feststehen. Jeder andere Zirkel bedingt, daß der Zeichner bei der Ver—
inderung der Schenkelstellung auch die Einsatzstücke nachstellen muß, diese
lästige und zeitraubende Manipulation fällt bei diesem Parallelzirkel
zunuz fort.
Zum Zeichnen von großen Kreisen hat der Parallel;irkel eine eigen—
artig geformte Verlängerungsstange. Auch hier behalten Ziehfeder oder
Bleieinsatz stets die senkrechte Lage zur Zeichenebene und es wird mit
dieser Verlängerungsstange ermöglicht, ganz außerordentlich große Kreise
ohne Schwierigkeit mit groster Sicherheit zu beschreiben.
Uermischtes.
Ueber die Hypothekenbewegung in Preußzen während des
elfiährigen Zeitraums vom 1. April 1886 bis 31. März 1807 theilt die
„Statist. Korr.“ folgendes mit: In dem genaunten Zeitraum sind 15,67
Milliarden Mark an Hypotheken und Grundschulden eingetragen, danach
3,04 Milliarden gelöscht worden, sodaß sich eine Zunahme der grund—
zuchmäßigen Verschuldung um 7,63 Milliarden Mark ergab. Auf den
Kammergerichtsbezirk allein entfällt ecine Meyrverschuldung von 3,17
Milliarden Mark, also mehr als 40 v. H. der Gesammtsumme. In den
BHemeinden mit ländlichem Charakter betrugen die Eintragungen 7,28,
die Löschungen 5,18 Milliarden Mark, sodaß sich eine Mehrverschuldung
bon 2,10 Milliarden ergiebt, an der das erste Jahr mit 277,5 und das
letzte mit 254,63 Millionen Mark betheiligt ist. Von den einzelnen Ober—
landesgerichtsbezirken hatte im Zeitraum der letzten 11 Jahre die größte
Mehrverschuldung des platten Landes Breslau mit 323,85 Millionen Mark,
dann folgen Hamm mit 308 56, Naumburg mit 254,91, Celle mit 248, 81,
Berlin mit 225,92, Körn mit 215,88, Kiel mit 150,08, Königsberg
mit 147,490, Stettin mit 87,014, Marienwerder mit 50,71, Posen mit 33,30,
Frankfurt a. M. mit 25,80, Kassel mit 20,68, und der preußische Theil
des Oberlandesgerichts Jena mit 4,89 Millionen Mark.
Auch in England geht man jetzt mit strengeren Strafen
gegen den Unfug der Vergewaltigung friedlicher Arbeiter vor.
Von der anfänglichen Praxis, solche Ausschreitungen durch Geldstrafe zu
ahnden, sind die englischen Gerichte abgekommen, weil es sich herausge—
stellt hat, daß Geldstrafen, selbst wenn sie verhältnißmäßig hoch bemessen
waren, nicht von den Verurtheilten, sondern von der Kasse der betreffenden
Trade-Union getragen wurden. Dieser Tage hatten sich ein paar Spitzen—
klöppler vor dem Nottinghamer Gerichtshofe zu verantworten, weil sie
einem freien Arbeiter gedroht hatten, ihn zu blenden und ihm alle
Knochen zu zerschlagen, wenn er nicht ihrem Gewerkverein beitreten würde.
Der Gerichtshof verurtheilte die beiden Helden nicht zu einer Geldstrafe,
ondern zu einer Strafe, die sie nicht auf die Schultern ihres Gewerk—
en abwälzen können, nämlich zu sechswöchigem Gefängniß bei harter
rbeit.
Bautechnische Notizen.
Ueber Nachtheile von Luftschichtet im Mauerwerk. Die
Erfahrungen Theodor Astfalks auf diesem Gebiete werden in der „Deutschen
Bauhütte“ wie folgt geschildert: In der Bautechnik hat man sich von
jeher daran gewöhnt, die Beobachtungen der Physiker als allgemein giltig
anzusehen, sodaß man die bei wissenschaftlichen Exrperimenten gemachte
Beobachtung, wonach eine Luftschicht als schlechter Wärmeleiter und somit
als wohlgeeignete Isolirmasse sich darstellt ohne weiteres auch sonst als
verbindlich angesehen hat. Nun aber ist es ein sehr wesentlicher Unter—
schied, ob eine Luftschicht frei von äußeren Einflüssen in vollkommener
Ruhe sich befindet, oder ob sie sich bewegt, welch' letzt rer Fall bei Ge—
bäuden durchweg der Fall ist. Besonders auf dem Gebiete der Heizungs—
technik bildet die Transmission der Wärme durch die Wände hindurch,
die einen großen Verlust an Kalorien herbeiführt, eine bedeutende Rolle.
Man weiß, daß durch die Wände hindurch ein Austausch der Temperaturen
stattfindet, der um so lebhafter und wirksamer ist, je größer die Differenz
der äußeren und inneren Wärmegrade. Dadurch aber, daß ein Austausch
der kalten und warmen Luft durch die Außenmauer hindurch staitfindet,
ist es erwiesen, daß eine Bewegung durch die Wände vor sich geht, wes—
halb 'also auch die etwa eingelegten Luftschichten nicht in Ruhe bleiben
können. Somit haben die Beobachtungen über die Leistungsfähigkeit der
ruhenden Luft für das Baufach keine Bedeutung, zumal die erwärmte
Luft von selber in den Räumen hochsteiat, oder durch mechanische Kraft
herabgedrückt wird.
Ueber die Leistungsfähigkeit der verschiedenen, beim Bau vorkommenden
Materialien, wie Backstein (0,59)9. Tannenholz (0,12), Glas, Korkstein,
Holzasche (O0,6) u. s. w. giebt Rietschel genaue Tabellen, in denen die
Luft mit 0,04 angesetzt ist. Aus den daraus ersichtlichen Verhältnissen
erklärt sich von selbst, daß man bei Geldschränken zur Isolirung nicht
mehr, wie früher, Luft benutzt, sondern Asche, die zu den schlechtester
Leitern zählt. Interessant ist der von dem kürzlich verstarbenen Vrofesson