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Lin und Viertzigſtens einer oder der andere von
denen übrigen Befreundten , bey dem Verwalter die
Stifftungs-Rechnung besehen , und in ſolcher Absicht
ſich bey ihme einfinden : Sollen sie deſſen Macht haben,
auch , wann ſie etwas zu ihrer Nachricht darauß extrahiren
wolten , ihnen ſolches geſtattet werden. Hingey
u o Viertzieſſtens an dergleichen Rechnungen
allen Interellenten gelegen , und es gar bald geschehen
iſt , wann ſolche über Feld geſchickt werden müſten ,
daß ſie verlohren gehen , oder verderbt werden könnten ;
So will ich solches hiemit vebotten haben. Vor diee
Dienſte und Bemühung des Obmanns und der Vorſtehere
ſolle der Verwalter
_ Drey und Viertzigſtens / ehe ſie wieder außeinander
gehen , dem Obmann eine Species-Ducat , denen
But ! ( z::1. cet rw ektuhtur
| ſer Verrichtung zu lieb reyſen müſte , ceichen ur .
ches gebührend verrechnen.
Yon der Art und Weiſe / wie die über
dieſer Stifftung etwann entſtehende Stritê„ctigkeitenzu
entſcheiden ſepyen.
¿Ueeihvie ich edlichen auch in reiffé Betrachtung gemt
tz: worden , ja geſtalten Sachen nach, vorauß nicht
ju ſehen gere: Osbers auch durch eine beſondere
Iauben fan daß es tft Luut eh!
ſübahct Jragei chenfalit cuucngicrtects ? Gus hte
ich auch hierinnen einige Vorſehttg. : z fte
Bad §eh der Obmann und die Vorſtehere zu richten halen
; In welchem Abſehen ich '
zur
.