Volltext : Ordnung Über Die Varnbülerisch-Jägerische Stifftung De Anno 1720

 

 

       

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CP Ch Conltantia, tveyland Herrn
: : Georg Friderich Jägers, J. V.D. und
NG gewesenen Fürſtl. Württembergiſchen
VIC. ! Cantzley-Advocati,nachgelaſſene Wit-W
 MRZ tib, uhrkunde hiemit : Demnach ich
eä. bey mirreifflich erwogen habe,daß nach

   

denen wundersamen und unerforſchlichen
 Weegen GOttes, die er her!lichhinaußführt, durch
deſſen sonderbahre Gnade ich zwar mit zeitlichen Gütern
 , hingegen mit Kindern nicht gesegnet worden , daß
ich mich mit gutem Vorbedacht entschloſſen habe , von
ſolch- meiner zeitlichen Verlaſſenſchafft eine hernach zu benentende
 Summ zu einer Stifftung abzuſondern , und
darüber eine Verordnung zu verfaſſen , wie es in mehrerm
 hienach folgen wird. ;
. Und wieich vorderiſt der allgütigen Seegens-Hand
GOttes alle diejenige zeitliche Güter zuſchreibe , die ich
der Zeit beſißze , und etwann noch inskünfftige besitzen
werde ; Seiner unendlichen Güte auch , die alſo über
mir , und deme mir beſchehrten , biß anhero reichlich gewaltet,
 unabläßigen Danck erſtatte; Also erkläre ich mich
auch vor allen Dingen dahin , daß zu Bezeugung meiner
hertzlichen Danckbarkeit ichdie Ehre GOttes zum Hauptund
 fürnehmſten Zweck dieſer meiner Verordnung setze ,
nichts mehrers wünſchende, als daß derſelbe hierdurch je
und allwegen erhalten yrtet! möchte , als wozu ich ijùe

 
            
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