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Erftlich dieses zum Grund geſetßt Haben > wo die
Capitalien meiſtens aygeleget , die Zinse mithin einzutreiben
ſeynd , daß auch êinällda tüchtiger Verwalter beſtellt,
und die Stifftung besorgt werden solle ; Allddieweilen aber
Zweytens erhebliche Ursachen einfallen möchten ,
die jetzt nicht voraußgeſehen werden können, eine Veränderung
des Orts vorzunemmen ; Will ich ſolche Veränderung
dem Gutbefinden öffters beſagter Stiftungs-Vorsſtehere
gäntzlichen überlaſſen haben ; Welche die Capitalien
ablösen , anderwerts zu Nutzen der Stifftung anlegen,
und allda, wo die samtliche , oder meiſte Capitalien
wieder angelegt worden, einen Verwalter darüber
ſetzen mögen; Inmaſſen |
Drittens ; Wann GOtt etwa ſolte über unſer geliebtes
Vatterland seine Gerichte verhängen , und den
Leichter ſeines Evangelii hinwegſtoſſen , so , daß meine
Bluts-Freunde und Anverwandten um der Bekanntnuß
der Cvangeliſchen Warheit willen das Land raumen
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wo ſich die meiſte der Befreundten niederlaſſen werden ,
anzulegen , sondern ich erinnere sie auch in ſolchem Fall
Cden doch GOtt in Gnaden abwenden wolle ) daß ſie in
Zeiten vigiliren , und dieſer meiner Ordnung pünctlichſt
geleben ſollen , indeme ich nicht gedencke , diesen Stifftungs-Genuß
andern, als der wahren Evatigeliſchen Keligion
zugethanen Befreundten zukommen zu laſſettz Je-PE
secs die Abloſutg it dieſem , wie auch in allandern
nöthigen Fällen , nicht ohne Vorwissen der
Freundſchafft geſchehen, deren nicht weniger auch Nachricht
gegeben werden solle , wo öffters-gedachte Stifftungs-Capitalien
wieder attgeleget worden ſeyen.
Yon denen/ welche ſoche Stifftung zu
MEL die ger , " .. mit dergleichen
Stifftungen zimlich qusieich zugehe , und biehſ
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