#7.)
l. Monatskaärten (Schülermonätskarten}) ‘zweiter,
dritter und vierter Klasse Personenzug. Bei ungünstigen
Zugverbindungen ist die Benützung von Schnellzügen
TE pe nderer Genehmigung der Reichsbahndirektion
möglıch. ve
2. Schülerrückfahrkarten (über Sonntag) nach
Hause bis 150 Kilometer (mit besonderer Een
der Reichsbahndirektion bis 250 Kilometer). Einfache
Fahrkarten dritter und vierter Klasse berechtigen zu-Hinund
Rückfahrt, Schnellzugbenützung ausgeschlossen.
3. Ferienkarten zum Wohnort der Eltern. Schnellzugbenützung
möglich.
Vordrucke zu erster und zweiter Klasse an den Fahrkartenschaltern,
zu dritter Klasse beim Hausinspektor zu
erhalten. Die ausgefüllten Vordrucke sind beim Hausinspektor
abzugeben, woselbst sie nach 24 Stunden, mit
der Bestätigung des’ Sekretariats versehen, wieder abgeholt
werden können.
V}l. Korporationen und Vereinigungen. :
A fen Arbee Unhe HEHE OaLGHRNENS SR)
1. Farbentragende Korporationen..
A.InVerbänden. . 5
1. Weinheimer Senioren-Convent, gest. 7. 4. 63.
(W.5S.C.). .
Corps Stauffla, gest. 2. 2. 47. StW.R.
| B. schwarz-gold-schwarz, F. schwarz-gold-weiß,
7 M. weiß. Winter: weiße Stürmer. Haus Kaisemer-7
straße 15. F.21973.° -
En Corps Teutonia, gest. 12.5.52. St,W.R.
Bl B. grün-gold-rot, F. grün-rot, M. grün. Haus
* Kronenstr.53, F. 21867. .