B. Beues Leben.
1864-1870.
Sofori nach der Rhronbeſteiguang am 25. Juni 1864 übergab
Usnig Karl naeh der Vorschrift der Verſaſſung § 10 dem Ständischen
Ausschuß die feierliche Urkunde, worin er die unverbrüchliche Feſt-
‘Haltung der Candesverfasung bei seinem königlichen Worte zuſicherte.
Im Amte war ncch die im Januar 1862 neu gewählie Uammer.
Die Neuwahlen hatten einen kleinen Zuwachs an Staatsbeamten er-
geben, dagegen war die bisher ausſchlaggebende Mitte der Gemeinde-
beamten von 34 auf 22 zurückgegangen. Das Stimmverhältnis im
.ganzen hatte sich wenig geändert, aber an Geist hatte die 2. Kammer
jedenfalls gewonnen. Schleswig-Helſtein hatte den Verhandlungen
des Landtags in der deutschen Frage neuen Schwung gegeben, und
mit dem Ehronwechſel wurden ouch die Hoffnungen auf Fortſchritle
! Innern nach vielen Rückſchritten und endlichem Stiliſtand neu
velebt.
Die Thranrede des neuen Usnigs am 12. Juli 1864 beſchränkte
fich in der. ganz ungeklärten deutschen Frage auf die Hoſſnung einer
Lösung durch die Großmächte, bie dem Sinn und dem Recht der Aatian
entſpreche. Im Inneren kündigte sie wohl einige längſt erbetene
Gesetzesvorlagen an, aber von Fortl:ildung der Verfaſſung ſchwieg
sie. Die Antwort der 1. Uammer umſchrieh lediglich die Thronrede.
Die der 2. Uammer verlangte Fortſchritte; sie erklärte, daß das Wohl
der Voller und die Sicherung der Regierungen nicht weniger auf einer
rechtzeitigen Befriedigung der in natürlicher Entwicklung des Staats-
lebens begründeten Unſprüche beruhen, als auf gerechter Handhabung
der beſtehenden Gefetze. Als Forderungen wurden dabei aufgestellt
die Umgestaltung der Bundesverfassung durch Schaffung einer über
den Einzelregierungen ſtehenden Zentralgewalt und einer Seſamtver-
tretung der ation zur Sicherung der durch VBundesbeſchlüſſe vielfach ver-
letzten Volksrechte und zur Wahrung der ionale ; dann die
Beseitigung der Verordnungen über Preſſe r die auf
unzuſtändiger Bundesbeſchlüſſe und ohnr ſtändiſche Z stirimm.
gangen seien, Vereinfachung des. söffentlitßen Vierſtes, die Fs zZ
der vielfach zurückgebliebenen Geſetzzebung, insbeſondere das öffent-
liche mündliche Gerichtsverfahren. Die Zustände im Strafverfahren
wurden dabei vom Abg. Mittnacht, dem ſpäteren UWtiniſter, als geradezu
unhaltbar bezeichne. Weitere Wünſche der Udreſſe waren: eine
sichernde Feſtſtellung der Rechte der Einzelnen und die Weiterentwick-
lung der Selbstverwaltung der Gemeinden. Vor allem aber wurde
gebeten um die allgemein gewünſchte und auch längſt dem Land zu-
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